Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader ! Mein Sohn Florian wird im Mai 2001 zwei Jahre alt, und mein "nächstes" Kind kommt auch im Mai. Wenn ich also dann meinen Sohn in die KITA geben würde fällt ja das Erziehungsgeld für ihn weg. Trifft das auch zu, wenn ich ihn bsp.weise nur für 4 Stunden abgebe ? Vielen Dank schon mal im Vorraus Ihre Anja und Sohn Florian
Hallo Ihr Lieben, also, Vanessa hat recht! (Prima, vielleicht vertreten Sie mich nächste Woche, wenn ich nicht da bin :-) ). EG gibt es für 24. Lebensmonate, danach in einigen Buländern Landeserziehungsgeld. Ich habe einzelne Adressen und Infos für die Buländer, wo es das gibt- wer Interesse hat... Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hai Anja, eigentlich sind mir nur 2 Gründe für den plötzlichen Wegfall von ErzGeld bekannt. 1. Der Verdienst übersteigt die maximale Einkommensgrenze, 2. Die 2 Jahre Laufzeit für das Erziehungsgeld sind abgelaufen. Wenn dein Sohn im Mai bereits 2 Jahre alt wird, und du seit der Geburt ErzGeld bezogen hast, ist es selbstverständlich, daß nun für den kurzen das ErzGeld gestrichen wird - die zwei Jahre sind halt vorbei. Da ist es dann egal, ob er 4 Stunden oder 8 Stunden am Tag die Kita besucht. (er wird ja weiterhin "erzogen"). LG Vanessa
Mitglied inaktiv
Hallo MurmelMaus, wieso nur 2 Jahre Erziehungsgeld? Ich bin 3 Jahre im Erziehungsurlaub und bekomme 3 Jahre Erziehungsgeld. Aber vielleicht gibt es hier Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Gruß Tanja
Mitglied inaktiv
Hai Tanja, BundeserziehungsGELD wird tatsächlich nur vom (frühestens) Tage der Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats gezahlt. Also für die Dauer von 2 Jahren. Der ErziehungsURLAUB hingegen kann für die Dauer von 3 Jahren genommen werden - die letzten 12 Monate halt ohne Unterstützung durch den Staat (KiGeld natürlich ausgenommen). Ich habe nun gesehen, daß es in Bayern ein Landeserziehungsgeld gibt (wer genau da bezugsberechtigt ist, lies sich auf die Schnelle nicht erkennen). Dieses LEG liegt oder lag damals bei DM 500 pro Monat und wurde auch nach bestimmten Einkommensgrenzen berechnet. Dieses LEG in Bayern wurde bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats ausgezahlt und trat nach Auslaufen des BEG in Kraft. Andere Fristen hingegen gibt es bei adoptierten Kindern und Pflegekindern. Da kann Erziehungsgeld u.U. bis zum 7. Lebenjahr gewährt werden. Aber was das Bundeserziehungsgeld betrifft, sind es (leider) tatsächlich nur 2 Jahre! LG Vanessa
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Vielen Dank und ich bitte um die Adresse für Sachsen. Anja und Flo
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