Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld im 2. Lebensjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld im 2. Lebensjahr

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe ein kleines Problem: meine Tochter ist am 10.2.00 geboren, ich habe dcErziehungsurlaub vom 20.4.-30.11.2000 genommen, dann Erholungsurlaub bis 12.1.01. Ab diesem Datum bin ich aus meinem Betrieb ausgeschieden, da dieser nach Berlin umgezogen ist. Ich habe einen Auflöungsvertrag geschlossen, datiert auf 31.7.00, damit die Kündigungsfrist eingehalten ist und es keine Sperrfrist beim Arbeitsamt gibt. Jetzt wollte ich Erziehungsgeld für das 2. Lebenjahr beantragen, was ja in Härtefällen selbst beim Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist, dabei hat sich dann herausgestellt, dass das Kündigungsdatum in den Erziehungsurlaub fällt. Meine Frage: ist die Kündigung zulässig? Kann ich den Vertrag, obwohl von mir unterschrieben, noch anfechten? Kann ich doch noch Erziehungsgeld bekommen? Liebe Grüße Maike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Maike, 1. Welche Kündigung? Der Aufhebungsvertrag? Nein, den bekommen Sie nicht rückgängig gemacht 2. EG und Arbeitslosengeld sind NICHT nebeineinander beantragbar 3. EG und EU haben doch nichts mit einander zu tun, womit ich meine, dass Sie auch als Arbeitslose EG erhalten können. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich beziehe jetzt ALG, man kann in Ausnahmefällen aber gleichzeitig Erziehungsgeld beantragen, nur muss dazu die Kündigung bzw. der Aufhebungsvertrag zulässig sein. in welchen Fällen ist sie/er das? Gruß Maike


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