Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld / Einkommenshöhe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld / Einkommenshöhe

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Hallo Frau Bader, ich habe gehört, dass die Einkommensgrenze von 100 000,-DM fürs erste Halbjahr nicht dem Brutto sondern in etwa dem Nettoeinkommen entspricht. Stimmt das? 2. Ich könnte dann ein halbes Jahr Elternzeit nehmen, da ich eh nur 30 Stunden arbeite. Aber ich bekäme ja in den ersten zwei Monaten ja kein EG da ich ja Mutterschutzgeld bekomme. Frage: Kann mein Freund (eheähnliche Gemeinschaft) dann zwei Monate EZ nehmen, er bekäme ja das Geld (das wäre nähmlich höher als sein Verdienstausfall für reduzierte Stunden) und ich dann im Anschluß vier Monate? Oder ist das nicht zulässig? Im Voraus schon mal Danke für die Antwort. Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silke, 1. Ja, ungefähr. Ich habe heute schon mal erklärt, wie es genau geht. Schauen Sie mal nach 2.Klar ist das zulässig. Das Mutterschaftsgeld wird dann nicht angerechnet. Bitte alles rechtzeitig beantragen. Gruß, NB


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hallo, soviel ich weiß wird das MuSchuGeld auf das Erziehungsgeld angerechnet. Ich denk mal nicht, daß Dein Freund ErzG bekommt und Du gleichzeitig MuSchuG. Beim ErzGAntrag wird eh alles zusammengerechnet (also Euer beider Einkommen) - so wars bei uns und wir waren auch nicht verheiratet. Noch was - an diesem Jahr könnt ihr ja zusammen EZ nehmen bei 60 Std arbeit zusammen... Grüße Petra


Mitglied inaktiv

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Wenn Ihr die Budgetierung beantragt, dann bekommst Du aber doch die Differenz zwischen 900 und 750 Mark, also 150 Mark. Natürlich nur, wenn Du nach dem MuSchu in Erziehungsurlaub gehst. Denn dann wird Dein Gehalt nicht angerechnet. Sollte jedenfalls theoretisch klappen...


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Hallo Claudia, aber doch nicht im Mutterschutz. Da ich ja 8 Wochen Mutterschutzgeld bekomme wird das doch für diese Zeit auf das EG angerechnet (entspricht ja meinem Nettogehalt). Mein Freund kann jedoch für diese zwei Monate auf 30 Stunden reduzieren und wir bekommen diese 900 pro Monat. Das ist mehr als der Verdienstausfall. Gruß Silke


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Nein, nein, nur das Mutterschaftsgeld wird angerechnet, nicht der AG-Zuschuß. Und das sind ja nur 750 Mark. War mir auch neu, aber ProFamilia meinte, das wäre genau so! Wir werden es sehen, Erfahrungen habe ich damit auch noch nicht!


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Hallo Claudia, falls dein ET vor meinem liegt gib mir doch bitte Bescheid ob das so geklappt hat. Mein/Unser Termin ist der 18.8.01 Gruß Silke PS.Obwohl ich denke das der Unterschied Verdienstausfall-Erziehungsgeld höher ist als 150,-DM, aber das müssen wir erst durchrechnen. Bei uns bin ich der Besserverdiener.


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