Mitglied inaktiv
Hallo, erst mal wollte ich aussprechen, dass ich es toll finde,daß Sie hier (rub) mitmachen. Ich habe auch wie viele andere mehrere Fragen auf einmal! Ich habe einen Sohn (13Mon) für den wir 12 Monate lang Erziehungsgeld bekommen haben. Ab dem 6. Monat zwar verkürzt aber dennoch. Doch da mein Mann einen recht gut bezahlten Job hat, bekommen wir für das 2. Lebensjahr nichts mehr ausgezahlt. Ab Mitte nächsten Jahres (ET: 14.01.01) erwarten wir unser 2. Baby!!! Somit ändern sich ja auch die Einkommensgrenzen. Kann ich dann evtl. für mein 1. Kind nochmal einen Antrag stellen? Oder ist der Zug für ihn abgelaufen? Was mich noch interessieren würde, warum werden die Einkünfte (wie z. B. Mieteinnahmen oder ähnliches) mitgerechnet aber nicht die Verbindlichkeiten abgezogen? Kann man die nicht geltend machen. Wir werden nächstes Jahr nämlich ein Haus bauen und haben dafür ein hohen Darlehensbetrag den wir zurücktilgen müssen. Kann ich das in die Anträge mit einfließen lassen oder interessiert es die Erziehungskasse nicht? Ich weiß, daß ich Sie fast schon nerve aber noch eine letzte Frage habe ich noch. Falls bei der Entbindung Komplikationen auftreten sollen, war nämlich bei meinem Sohn der Fall, wollte ich wieder bei der KK einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen. Können die von der KK darauf bestehen, daß sich mein Mann seinen Jahresurlaub nehmen soll? Denn das ist nicht so einfach bei ihm auf der Arbeit, gerade um den Jahreswechsel herum. Können sie ihn dazu zwingen? 1000000 x Danke im voraus Anja
Liebe Anja, bei weiteren Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze um 4.200 DM- also, bitte rechnen! Die neue Grenze gilt dann für beide Kinder. Das "warum" von Gesetzen kann ich auch nicht erklären. Auf der anderen Seite: wenn jeder, der Schulden macht, mehr Geld vom Staat bekommt... Erziehungsgeld soll im Sozialstaat Schwahen unterstützen. Zum Thema Haushaltshilfe bitte im Index suchen- dazu gibt es bereits Ausführungen! N. Bader
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