Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungs,- Kinder,- ???geld

Frage: Erziehungs,- Kinder,- ???geld

Mitglied inaktiv

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Hallo, auch wenn ich jetzt die 1000.te bin, die diese Frage stellt. Brauche nur eine kurze Aufstellung: Was muß ich wann und wo beantragen und was geht evtl. autom.? Geldmäßig jetzt gesehen! Was bekomme ich denn noch, wenn ich die 3 Jahre Erziehungsurlaub nehme? Von der Krankenkasse??? Mein ET ist der 25.12. Danke und Gruß T.


Mitglied inaktiv

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Hallo T., also, automatisch geht in Deutschland leider garnichts (und in keinem anderen Land, das ich kenne). Frage: ist dies dein erstes Kind oder beziehst du schon Leistungen für ein anderes Kind? Aber nun zum Baren: Kindergeld: zu beantragen bei deinem zuständigen Arbeitsamt. Falls dies das erste Kind ist, für das du Kindergeld beantragst, lass dir den Antrag ruhig schon jetzt zuschicken. Falls du bereits für ein anderes Kind Kindergeld bekommst, kannst du dir aus dem Internet den Kurzantrag runterziehen. (www.formblitz.de). Erziehungsgeld: In den allermeisten Bundesländern ist das Versorgungsamt zuständig. Gegebenenfalls sagt dir dein Bürgerbüro, wo du dich hinwenden mußt. Ein Anruf genügt im Regelfall, und sie schicken dir das Formular zu. Du kannst dann z.B. auch gleich die Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen (wenn Partner da, von dessen AG) Beide Anträge kannst du bereits weit vor Geburt weitestgehend ausfüllen - am besten gleich die entsprechenden Umschläge fertigmachen. Wenn das Kleine dann da ist, einfach noch Geburtsdatum und Namen eintragen, die Geburtsbescheinigungen (gibts vom Standesamt automatisch...hoppla..doch was automatisches...juuuhuu) beifügen, und ab in den Briefkasten damit. Wenn Krümel erstmal da ist, und du zu Hause bist, bleibt dir kaum Zeit, großartig Formulare auszufüllen. ErzGeld wird auch maximal 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Also nicht vergessen! Mutterschaftsgeld gibt es von der Krankenkasse: Wenn du berufstätig bist, bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe deines Durchschnittsnettogehaltes. €13 am Tag von der Krankenkasse, der Rest zahlt dein Chef. Wenn du arbeitslos bist, bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe deines ALG. Bist du Hausfrau gibt es einmaliges Entbindungsgeld in Höhe von ca. €77 oder 78 (früher waren es DM 150). Den Antrag hierfür kannst du frühestens 7 Wochen vor ET stellen - mit entsprechender Bescheinigung von deinem FA. Wenn du 3 Jahre EZ nimmst, und über die gesamte Zeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst, bist du weiterhin beitragsfrei versichert und dein Kind wird bei dir (oder beim Papa) familienversichert. Mehr bekommst du von der Krankenkasse nicht - naja...vielleicht noch ein paar Pröbchen ;-) Du hast ausserdem die Wahl, budgetiertes ErzG oder reguläres ErzG zu wählen - allerdings mußt dich direkt beim Erstantrag festlegen. 1. Budget: du erhältst nur ein Jahr ErzG - dafür aber DM 900 statt DM 600 max. Du kannst zwar trotzdem 3 Jahre EZ nehmen...bekommst aber halt nur ein Jahr Geld..dafür aber mehr pro Monat. 2. regulär: Laufzeit 2 Jahre, Antrag für ein Jahr, der Folgeantrag kann frühestens mit Ablauf des 9. Monats des Kindes gestellt werden. Du kannst auch jetzt 2 Jahre EZ beantragen und das dritte Jahr später - aber vor Ablauf des 8. Lebensjahres nehmen. Allerdings muß hier der AG zustimmen (schriftlich festlegen lassen) - bei einem Arbeitsplatzwechsel ist der neue AG nicht verpflichtet, diese Abmachung zu übernehmen. Noch ein Tipp für alle, die ihr 2. Kind (oder mehr) in kurzer Reihenfolge erwarten: Bei Eltern, die zuviel verdienen, um das volle ErzGeld zu bekommen, kann es sich lohnen, beim Folgeantrag für das erste Kind zu warten bis das zweite Kind geboren ist. Besonders dann, wenn max. 18-20 Monate zwischen den beiden liegen werden. Es kann dann zwar passieren, dass ihr für 1-3 Monate kein Geld für das erste Kind bekommt, weil ja nur 6 Monate rückwirkend ausgezahlt wird. Aber dafür kann es sich erheblich bezahlt machen, da dann ein Kind mehr berücksichtigt wird. Bei uns hat sich das gewaltig bemerkbar gemacht. Wir haben zwar 7 Monate verzichten müssen...aber es hat sich gelohnt. Ursprünglich hätten wir für das ältere Kind DM126,00 pro Monat bekommen - wir haben gewartet bis die Kleine da war, einen Monat verloren, aber bekommen nun fast das DREIFACHE pro Monat. Insgesamt macht das über 2.700 DM mehr im Jahr! So...mehr fällt mir jetzt nimmer ein...(Gottseidank) LG aus Bochum Vanessa, Vivienne und Savannah


Mitglied inaktiv

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Den Erziehungsgeldantrag gibt es in der Regel auch bei der Krankenkasse. Einfach mal anrufen. LG und noch ne schöne Schwangerschaft Adrienne


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