Milka1012
Guten Tag, meine Tochter geht zwei Orte weiter in den Kindergarten da sie in einem Alter von unter zwei Jahren ging, nd hier im Ort nehmen sie erst KInder ab zwei Jahren, mittlerweile ist sie 3 Jahre. Meine Frage wäre, wenn im Ort kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, kann man dann sowas wie ein Weggegeld in den Kindergarten beantragen? Und wenn ja wer ist dann zuständig? Sie fühlt sich wohl dort und hat da auch Freundschaften also möchten wir sie da natürlich auch nicht rausreissen und jetzt in einen näheren KIndergarten unterbringen.
Hallo, nein, vielmehr wird sie wechseln müssen, wenn es kein Abkommen zwischen den beiden Gemeinden gibt. Liebe Grüße NB
mellomania
verstehe ich richtig, dass du das bezahlt haben möchtest, dass dein kind in einen wahlkindergarten geht, also den weg dahin? mit welcher begründung sollte dir jemand spritkosten ode was auch auch immer bezahlen? das obliegt doch dir! es ist doch deine sache wenn du das kind woanders als den nächstgelegenen kindergarten betreut haben möchtest...oder sehe ich da was falsch?
marijanam79
Ich würde jetzt auch mal sagen nein! Als meine Tochter mit 3 Jahren einen kiga Platz bekommen hat, war dieser am anderen Ende unserer Großstadt! Da hieß es damals von der Stadt bzw Jugendamt: entweder der oder gar keiner derzeit, musste ich diesen nehmen. Dass ich somit auch mehr spritkosten hatte und sogar meine Arbeitszeit deswegen ändern musste, hat keine s.. interessiert! Viele Grüße Marijana
cube
sie einen näheren Platz haben könnte, di diesen aber ablehnst und damit freiwillig einen weiteren Weg und die damit verbundenen Kosten in Kauf nimmst.
Milka1012
Sie ist nicht in einem Wahlkindergarten, das war der einzige Kindergarten in der Umgebung der sie mit dem Zeitpunkt nahm als ich den Platz brauchte da wir 1,5 Jahre. Unserer hier im Ort nimmt erst ab 2 Jahre. Also ich brauchte einen Platz und hier bekam ich zu dem Zeitpunkt keinen. Und ich verdiene Mindestlohn.
Milka1012
Ich frage das weil es wäre ja möglich das es einem zusteht, wenn es nicht so eng wäre bei uns, und wir nicht bei der Schuldnerberatung wären, würde ich nicht fragen. Und die Schulden kamen durch diverse Schicksalsschläge. Es muss niemand verstehen.
Felica
Nein, hast du nicht. Spätestens jetzt könnte dein Kind ja wechseln. Auch vorher hattest du die Wahl, entweder Betreuung in der KiTa oder andere Option wie Tagesmutter oder selbst betreuen. dann hätte evtl das Amt gezahlt dafür das du daheim geblieben wärst. Was du aber prüfen lassen kannst ist ob du die vollen Elternbeiträge zahlen musst. Hier wäre man bei Mindestlohn raus aus der Zuzahlung, außer der Partner verdient entsprechend besser. Bei einem Einkommen unter 20 T zahlen die Eltern nichts. das ist aber in jeder Gemeinde anders. Also da mal nachfragen. Und mit abklären lassen ob ihr Anspruch auf Kindergeldzuschlag habt, Wohngeld oder unterstützend Hartz4.
Ani123
Nein hast du nicht. Mein Patenkind (2) ist in der 8km entfernten Kita, weil der im Ort keinen Platz für sie hat. Ihre Schwester (3.5) war fast zwei Jahre ebenfalls in der Kita (als unter 3-Jährige), wechselte aber zu August in die Ortskita, weil es jetzt einen Platz für sie da gab (als über 3-Jährige). Die Große wurde zu spät angemeldet, bekam per Nachrückverfahren den Platz. Dafür hatten die Eltern einen anderen Platz, im Ort (wo es mehrere Kitas gibt), abgelehnt. Somit nie die Frage gewesen wer die Fahrtkosten trägt, weil freiwillige Entscheidung, dass das Kind in die Kita geht. Die Kleine wurde letzten Sommer für die Ortskita angemeldet und es folgte Anfang des Jahres die Absage. Schnell haben die Eltern sie dann noch in der anderen Kita angemeldet und da einen Platz bekommen. Und die Frage mit den Fahrwegkosten haben sie bei der Gemeinde gestellt, abgelehnt, da der Rechtsanspruch auf einen Platz ab dem 1.Geburtstag liegt und bis zu 30 Fahrminuten pro Strecke Entfernung sein darf. Kostenübernahme für die Kita im anderen Ort (da nicht beitragsfrei) abgelehnt, weil private Kita und somit kein Fall für die Gemeinde. Diese konnte den Eltern zu August aber auch keinen kostenlosen Platz zur Verfügung stellen. Anfang September kam dann ein Anruf, dass die Kleine ab sofort (montags angerufen, dienstags Start) zu einer Tagesmutter im Ort kann. Die Eltern haben es ab Dienstag versucht (Hau-ruck-Aktion). Die Chemie passte nicht und freitags brachen sie die Eingewöhnung ab. Die Kleine geht weiterhin für zwei Tage in die andere Kita (Platz-Sharing) und das zahlen die Eltern selbst. Die Große ist kostenlos für 6h im Kiga und zahlt nur das Essen. Nächsten Sommer ist die Kleine 3 und soll dann in die Ortskita wechseln.
cube
Wahl-KiGa bezog sich darauf, das ab dem Moment, wo ein näherer Platz zur Verfügung stünde, diesen nicht nimmst, weil deine Tochter sich in dem weiter entfernt liegenden so wohl fühlt. Zur Berechnung der Beiträge wird ja das Einkommen berücksichtigt, ich gehe also davon aus, dubzshlst entsprechend deines Einkommens. Außerdem kannst du Bildung & Teilhabe beantragen - was der KiGa/Krippe dir bestimmt gesagt hat, irgendwo aushängt bzw. Aushängen muss. Ich kann mir aber vorstellen, dass es dennoch knapp werden kann. Könntest du zum damaligen Zeitpunkt keinen näheren Platz bekommen, hättest du doch aber von Anfang an Fahrtkostenerstattung oder sonstiges beantragen können. Ich verstehe daher nicht ganz, warum erst jetzt.
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