Dani2019
Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 21.03.2019 geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Seit Oktober 2020 bis Ende der Elternzeit (21.03.2021) arbeite ich bei meinem AG auf 450€ Basis im HomeOffice. Das haben wir vertraglich festgehalten. Wir hatten mündlich vereinbart, das ich nach der Elternzeit, sprich am 22.03.2021 wieder in Vollzeit einsteige. Nun bin ich erneut schwanger (ET 04.09.2021) und mein AG möchte das mein FA ein sofortiges Beschäftigungsverbot erteilt. Meine Frage ist generell, habe ich ab dem 22.03.2021 Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe meines Gehaltes in Vollzeit (wie vor der ersten SSW) und falls ja, wirkt sich ein sofortiges Beschäftigungsverbot negativ darauf aus? Liebe Grüße und vorab lieben Dank für die Antwort!
Hallo, der AG ist verpflichtet, zu prüfen, ob eine Gefährdung vorliegt und stellt dann ein Bv aus. Nicht der FA. Wenn es ein Bv gibt, bekommen Sie jweils den Lohn, den Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dein AG darf das gar nicht verlangen!!! Nur damit er deine Lohnkosten erstattet bekommt. Das grenzt ja an Betrug
Felica
Wenn du ab Ende der EZ auch VZ arbeiten kannst ubd willst, dann steht dir auch VZ-Lohn ab dann zu. Allerdings hat dein AG einen Denkfehler. Er kann nicht von dir verlangen das du dafür sorgst das dein Arzt einnBV ausspricht. Das darf der Arzt nämlich nur wenn es medizinisch begründet ist. Dein Job also dem Mutterschutz entspricht, du arbeitsfähig bist, du aber trotzdem schwanger den Job nicht machen kannst. Da du scheinbar aber den Job aktuell im HO machen kannst oder zu teilen, mutet das seltsam. Wenn die Arbeit als solches nicht geht, muss der AG das BV aussprechen. Das geht auch zum Teil. Wenn dein AG zB nur geeignete Arbeit für täglich 4 Stunden hat, dann kann er ein Teil-BV aussprechen. Dein AG zahlt dir dann VZ, du arbeitest aber nur 4 Std und für die restlichen 4 Std täglich bekommt der AG deinen Lohn von der kk ersetzt.
Port
Was ist SSW in diesem Zusammenhang?
Dani2019
mit SSW meine ich Schwangerschaft, wollte es abkürzen auch wenn es nicht exakt die genau Bezeichnung dafür ist
Port
@Dani2019: Die Abkürzung ist dämlich und macht auch keinen Sinn. 2 Sekunden mehr Zeit nehmen und schon hat man Schwangerschaft ausgeschrieben. Du kürzt ja auch Dani nicht mit Dn ab.
mellomania
ich finde das echt krass diese abkürzungen. aber naja
Felica
SSW ist die Abkürzung für SchwangerSchaftsWoche. Si handhaben das auch Mediziner. Nicht für Schwangerschaft. Da wäre es wenn SS, das will aber verständlicherweise niemand. SSW macht für Schwangerschaft keinen Sinn, denn wo kommt das W als letzter Buchstabe her? Schreibe besser Schwangerschaft. Dank Autokorrektur muss man es doch kaum noch ausschreiben.
Dani2019
Ich finde es äußert amüsant sich über so etwas zu echauffieren und sich die Zeit zu nehmen einen Text zu verfassen. Ich habe eine Frage gestellt, auf diese man antworten kann oder eben nicht. Wir kennen uns persönlich nicht und bleiben bitte sachlich.
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