Katy1992
Guten Morgen Frau Bader, Meine Tocher wurde am 05.04.2020 geboren. Damals war ich bis zum 31.07.2021 Zuhause und habe dann in der elternzeit gearbeitet. Diese endete dann am 04.04.22 offiziell. Nun möchte im im August noch einmal in elternzeit gehen, um meine Tochter in der neuen Kita einzugewöhnen ( sie geht bereits in eine andere). Mein AG verweigert mir Urlaub, da Urlaubssperre ( ich bin selbst Erzieherin) Nun meine Fragen: Kann die EZ auch mitten im August starten oder bin ich an den 05.08 gebunden? Ist es auch möglich, nur zwei Wochen zu nehmen oder wäre der gesamte August betroffen? Habe ich überhaupt eine Chance auf eine weitere EZ; also muss der AG dem zustimmen? Ich bedanke mich schon einmal für Ihre Antwort Grüße Katy
Hallo, Sie können die restliche Elternzeit beantragen, der Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Sie haben also einen Anspruch. Antragsfrist sind 13 Wochen. Sie haben noch zwölf Monate, die müssen nicht an Lebensmonate gebunden werden, da Sie kein Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB
Dojii
Da dein Kind im August 2023 bereits älter ist als 3 Jahre, kannst du Elternzeit mit einer Vorlaufzeit von 13 Wochen (nicht 7 Wochen!) beim Arbeitgeber anmelden. Der Arbeitgeber muss das akzeptieren und kann es nicht verweigern - auch nicht aus betrieblichen Gründen. Ob du Kalendermonate, Wochen oder sonstige beliebige Abschnitte nutzen willst ist deine Entscheidung. Da es für diese Zeit kein Elterngeld mehr gibt, bist du nicht mehr an die Lebensmonate gebunden.
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