Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schwanger- kurz vor Ende der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneut schwanger- kurz vor Ende der Elternzeit

Leasmutti

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Hallo Frau Bader! Ich habe folgendes Problem: Ende Juli läuft meine 2-jährige Elterzeit aus. Vor einigen Wochen hab ich meinem AG gesprochen, da ich ab August in Teilzeit wieder einsteigen möchte. Den entsprechenden Antrag zur Vertragsänderung hab ich ebenfalls vor einigen Wochen schriftlich eingereicht. Einen Vertrag hab ich aber bisher noch nicht unterschrieben. Nun ist es so, dass ich erneut schwanger bin (gaaaanz am Anfang) und mit einem erneuten BV rechnen muß, da es sich um eine Hochrisikoschwangerschaft handelt. Jetzt weiß ich nicht, ob ich den Vertrag unterschreiben soll und dann im BV das "Teilzeitgehalt" erhalte, oder wie das rechtlich läuft. Das Risiko, den Vertrag nicht zu unterschreiben und möglichst bald die BV Bescheinigung abzugeben (damit dann ab August der 100% Vertrag weiterläuft) ist mir ehrlich gesagt zu groß. Ich hatte bereits etliche Fehlgeburten... Was raten sie? Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist ein zweischneidiges Schwert. bei einem BV ist der volle Lohn besser, wenn daraus errechnet sich ja der Lohn im Beschäftigungsverbot. Wenn der furchtbare Fall eintritt und Sie das Kind verlieren, wäre es natürlich besser, wenn Sie in Teilzeitvertrag einsteigen können. Sie können dann jedoch immer noch mit Frist von sieben Wochen den Antrag erneut stellt. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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hallo da deine elternzeit im august erst beendet ist u du dann wieder arbeiten musst, zählt der alte vollzeitvertrag. du hast zwar einen antrag auf teilzeit gestellt aber den hast du ja nicht unterschrieben, von daher zählt der alte. sobald du das BV vom FA hast würde ich es deinem AG zeigen. ich welcher woche bist du denn? lg


Leasmutti

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Hallo! Tja, ich hab erst am Dienstag pos. getestet. Bin also erst in der 5.ssw. enn ich meinem AG halt jetzt das BV einreiche und dann (Gott bewahre davor) erneut eine Fg habe, steh ich im August doof da, oder? Und warten bis die berühmte 12. SSw rum ist- dann ist ja schon beinahe August... Ich weiß echt nicht, ob ich das Risiko eingehen soll...


Leasmutti

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Hallo! danke für die Antwort. Das heißt im Klartext, ich könnte im grausamsten Fall nochmals den Antrag auf Teilzeit stellen. Im mOment überlege ich, ob ich nächste Woche (nach meinem FA Termin) mit meinem AG spreche. Soweit ich weiß, "kostet" das BV den AG nichts, da er das Gehalt von der Krankenkasse zurückerhält. Also, wärs für den AG egal, ob 100% oder 30%, oder? Ich versteh mich recht gut mit meinem Vorgesetzten und denke, ein offenes Gespräch ist da am besten. Ich hoffe nicht, dass mir daraus ein Strick gedreht wird. Grüße


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