Nicky1890
Hallo, Ich bin jetzt 13ssw. Und in 8 Tagen bin ich aus meiner Elternzeit raus (bin während meiner Elternzeit wieder schwanger geworden). Nun hatte ich vor zwei Tagen bei meinem Frauenarztbesuch erfahren, dass bei mir nach einer Symphysenlockerung diese gerissen ist und mein Arzt hat gemeint, dass ich so nicht arbeiten könnte. Ich habe jedoch noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I und hätte später auch Anspruch auf Krangengeld. Jedoch bin ich mir jetzt nicht sicher, ob ich dieses erhalten werde, da ich ja praktisch arbeitsunfähig bin bevor ich mich arbeitslos gemeldet habe. Der Arzt hat mir nichts schriftliches gegeben. Soll ich mich jetzt trotzdem arbeitslos melden und werde ich Anspruch auf KG haben oder wird die KK da Probleme machen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort
Hallo, bitte neu posten und folgendes beantworten: haben Sie einen AG oder nicht? Ihre Ausführungen sind da widersprüchlich. Liebe Grüße NB
Andrea6
Wenn Du in Elternzeit bist hast Du doch einen Arbeitsvertrag, der nach der Elternzeit wieder auflebt. Da sollte Krankschreibung kein Problem sein; wieso denkst Du an Arbeitsloengeld?
Nicky1890
Ich war vor der Schwangerschaft arbeitslos gemeldet (davor hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag) und dies wurde nach ein paar Monaten abgebrochen da ich in Mutterschutz ging. Jetzt habe ich noch einige Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
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