Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erfolgsbeteiligung Weihnachtsgeld und Staatsangehörigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erfolgsbeteiligung Weihnachtsgeld und Staatsangehörigkeit

Ina_G

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Guten Tag, ich hätte gleich 3 Fragen an Sie. 1.) ich werde von Mitte August bis Ende November 2013 in Mutterschutz sein (Geburtstermin 2.10.). Danach plane ich 1 Jahr Elternzeit. Mein Unternehmen zahlt immer bei erfolgreichem Geschäftsjahr eine Erfolgsbeteiligung im Juli für das Vorjahr aus. Meine Frage ist nun, bekomme ich 2014 auch eine Erfolgsbeteiligung, obwohl ich dann in Elternzeit bin? Ich habe ja 2013 dann fast voll gearbeitet und somit "auch zum Erfolg beigetragen". 2.) Bekomme ich 2013 noch mein Weihnachtsgeld? Dieses wird normal Ende November ausgezahlt. 3.) Ich bin Österreicherin und lebe und arbeite seit 8 Jahren in Deutschland. Bekomme ich genauso wie deutsche Staatsbürger Elterngeld, Kindergeld,... Vielen herzlichen Dank! Viele Grüße, Ina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. + 2. Inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. 3. Wenn Sie hier Ihre Einkünfte versteuern, klar Liebe Grüsse, NB


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