Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erbschaft

Frage: Erbschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich würde gerne wissen, ob mein (noch)Mann, von dem ich seit anderthalb Jahren getrennt lebe, im Falle einer Erbschaft (falls meinen Eltern etwas passieren sollte) auch automatisch erbberechtigt ist. Wenn ja, kann ich das z.B. per Notar ändern, oder geht das nur durch eine Scheidung? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sile, Ehe=Erbberechtigung. Ein Testament hilft, aber nur begrenzt (Pflichtteilanspruch). Am besten ist hier eine Scheidung. Gruß, NB


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