Guten Tag Frau Bader, meine Fragen beziehen sich auf meinen berufl. Wiedereinstieg bzw. Arbeitslosengeld. Meine 3-jährige Elternzeit endet im November 2009. Leider kann ich nicht in meinen alten (Vollzeit)Job zurück, da dieser 220 km vom momentanen Wohnort entfernt liegt (kurz vor dem Mutterschutz bin umgezogen). Ich habe damals 3 Jahre Elternzeit eingereicht und mein AG wusste, dass ich nicht wiederkommen würde. Unser Kind geht ab Jan 2010 in den Kindergarten, sodass ich dem Arbeitsmarkt also zur Verfügung stehe. Meine Fragen dazu: 1) Werde ich „gesperrt“, wenn ich selbst kündige? Oder lieber Aufhebungsvertrag? 2) Wenn mein AG mir kündigt, mit welcher Begründung sollte das geschehen? „Unzumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz“? „Weil TZ nicht möglich“? 3) Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, wie wird es berechnet? (Wird eine VZ- oder eine TZ-Stelle zugrunde gelegt?) 4) Bisher wurde mit dem AG alles mündlich vereinbart, ohne Probleme. Muss ich Schriftverkehr bei der Agentur f. Arbeit nachweisen über das Vereinbarte? Welche Fristen gilt es einzuhalten? Ich hoffe, es sind nicht zu viele Fragen auf einmal. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Mitglied inaktiv - 22.08.2009, 17:30