Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte fristgerecht 3 Monate vor Wiedereintritt einen TZßAntrag gestellt und nun muendlich auf Anrufbeantworter eine Nachricht, der scheidende Vorgesetzte, der zum Jahresende geht, wuerde mich nur in VZ wiedereinstellen. Meine Tochter hat am 3.1. Geburtstag, ab 2.1. tritt dann ein neuer Vorgesetzter sein Amt an. Dazu nun 2 FragenÖ 1. Ist mein Beginn der 3.1., also der Geburtstag meiner Tochter oder der 4.1.? 2. Bislang habe ich ja nichts Schriftliches wegen VZ vs. TZ. Mein alter Chef ist auch nicht mehr in der Firma wegen Resturlaub. Was kann ich da tun, um doch noch TZ oder auch eine Entlassung von Firmenseite her zu bewirken? Danke Conny
Hallo, 1. Der Geburtstag 2. Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Der Arbeitgeber muss sich damit abfinden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber auf den Antrag gar nicht reagiert. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
.. Du kannst VZ antreten und dann versuchen Dein Recht auf eine TZ Stelle gerichtlich durchzusetzen (Nutze die Suchfunktion... wenn AG mehr als 15 Mitarbeiter hat usw...) Bedenke jedoch, das der AG zwar "verpflichtet" ist Dich in TZ einzustellen (vorrausgesetzt er hat mehr als 15 MA), aber er muß sich hierbei nicht an die von Dir gewünschten ARbeitszeiten richten... LG Peeka
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