Mitglied inaktiv
Hallo! Im Juli diesen Jahres endet mein 3-jähriger Erziehungsurlaub. Die gesamte Erziehungszeit arbeite ich an meinem (ungekündigten) Arbeitsplatz ein paar Stunden um nicht aus der Übung zu kommen. Nun habe ich riesen Panik vor dem Wiedereinstieg. Nachdem ich (und gleichzeitig eine Kollegin) in den Erziehungsurlaub gegangen sind wurde neues Personal eingestellt. Meine Kollegin fing früher an und wurde auf schlimme Art und Weise gemobbt und hörte auf. Nun ergeht es mir genauso. Ich werde von Ihnen gemobbt. Werde ignoriert, mir werden Fehler in die Schuhe geschoben, die ich nicht begangen habe,... Ich habe darüber bereits mit einer Kollegin gesprochen und nach diesem Gespräch weiß ich, dass sich auch wenn ich wieder richtig einsteige nichts anders wird. Mein Chef hält zwar zu mir und schätzt meine Arbeit sehr und dass ist unter anderem der Grund warum der Rest mich "loswerden" will. Wie sind nun meine Rechte? Kann ich einfach noch während der Erziehungszeit kündigen? Was ist dann? Welche Fristen muss ich einhalten? Ich habe 14 Jahre lang an diesem Arbeitsplatz gern gearbeitet. Nun habe ich andererseits Angst wenn ich kündige, keinen andere Arbeitsstelle zu bekommen, da ja der Markt auch nicht so berauschend ist zur Zeit. Was können Sie mir raten? Ich bedanke mich für Ihre Antwort und Ihren Rat! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, meine Mama hätte jetzt gesagt: Bauch rein-Brust raus und los. Sie dürfen nicht verzweifeln, bevor es überhaupt losgeht. Warten Sie ab! Wenn dann tatsächlich Ihre Befürchtungen eintreten, können Sie immer noch mit dem AG reden u versuchen, sich in eine andere Abteilung versetzen zu lassen. Sie sind gut - und da werden Sie kämpfen! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Schlägen... Vielleicht ergibt sich ja die Möglichkeit, daß Du in eine andere Abt. versetzt werden könntest. Rede mit Deinem Vorgesetzten darüber, wenn er zu Dir hält, dann ist doch schon mal das halbe Spiel gelaufen. Fehler unterschieben... wie stellen die das an? Sagen Du hast was gesagt was nicht stimmt? Ich würde es erst mal probieren, vielleicht war Deine Kollegin auch nicht immer nur Eitel Sonnenschein. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück. LG Peeka PS: Wenn Du selber kündigst, könnte es u.U. sein, das Du gesperrt wirst für ALG...
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, am 23.02.03 wird mein Sohn 1 Jahr alt und meine Erziehungszeit endet. Wann wäre eigentlich mein 1. Arbeitstag? Der 23.02. oder der 24.02.? Desweiteren habe ich von 2001 noch Resturlaub und für 2002 stehen mir für die Zeit des Mutterschutzes ebenfalls noch Urlaubstage zu. Gibt es eine Frist, bis wann der Urlaub beantragt werden ...
Hallo, unsere Tochter wird im März 3 Jahre alt. Mein Mann befindet sich bis dahin in der Erziehungszeit. Sein Arbeitgeber hat inzwischen den Betriebszweig verkauft. 1. Auf welche Arbeitsplatzbedingungen muß mein Mann eingehen? (Er war vorher als Fachkraft/Drucker im Einschichtbetrieb beschäftigt) 2. Muß er nach der Erzeihungszeit Schichtarb ...
Hallo, meine Tochter wurde am 22.09.2000 gebohren. Ich habe direkt 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Nun meine Frage, wann endet diese genau. Ich bin etwas verunsichert,weil mir jeder etwas anderes sagt. - am 23.09.2003 oder - am 01.09.2003 oder - am 01.10.2003 oder - am ???????????????????????????? Vielen Dank für die Hilf ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine kleine Tochter, die am 6. September 3 Jahre alt wird. Der Erziehungsurlaub endet also dann. Deswegen hatte ich vor zwei Wochen ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, bei dem wir vereinbarten, daß ich ab Ende September in Teilzeit (12 Stunden pro Woche) meine Arbeit wieder aufnehme. Allerdings bekomme ich nicht ...
Hallo, ich war 13 Jahre in einem kleinen Versicherungsbüro beschäftigt und wollte nun nach Ende der Erziehungszeit wieder meine Stelle antreten (Vollzeit). Nun wurde mir aber gleich am ersten Tag OHNE ANGABE VON GRÜNDEN gekündigt - mit einer Frist von 2 Monaten. Nun wurde mir gesagt, dass - da in meinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen ...
Hallo , ich werde mein 3 . Eriehungsjahr im April 2006 beenden . Gearbeitet habe ich bis zum Mutterschutz Vollzeit , bin also im Prinzip noch angestellt. Mein Arbeitgeber hat mir jedoch mitgeteilt das er mich entlassen muß . Bekomme ich dann Arbeitslosengeld oder Hartz 4 . Ich habe Hartz 4 schon ein Jahr lang da mein mann auch arbeitslos ist ...
Hallo Frau Bader, im Februar 2007 endet meine Erziehungszeit (3 Jahre war ich dann zu Hause). Nun meine Frage: muss ich meinem AG (ich arbeite als kfm. Angestellte) vorher schriftlich mitteilen, wie ich mir das zukünftige Arbeiten vorstelle (Teilzeit oder 400 €-Basis) und wenn ja, wie lange vorher? Und wie sieht das mit der KK-Versicherung aus bei ...
Hallo. Mein Sohn wurde 2006 geboren und meine Erziehungszeit geht noch bis Juni 09. Ich war vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältniss- Festanstellung in einem Hotel. Wie ist das nun nach meiner Erziehungszeit? Also mein Sohn wird dann im Juni in den Kindergarten gehen und ich wollte/muss ja dann wieder in dem Hotel arbeiten. ...
Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...
Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit