obscurite
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aktuell einen großen Konflikt. Am 31.05. endete meine beantragte Elternzeit von einem Jahr. Im April und Mai gab es einige familiäre Veränderungen die so nicht vorhersehbar waren. Ich war nun hin- und hergerissen und habe notgedrungen nun die Arbeit erst einmal wieder aufgenommen. Ist es dennoch jetzt noch möglich einen Antrag / eine Anfrage beim AG zu stellen auf Verlängerung bzw. Wiederaufnahme der Elternzeit oder ist mit Antreten der Stelle das alles nun hinfällig und mir bleibt nur die Kündigung? Falls der AG überhaupt einer Verlängerung der Elternzeit zustimmen kann/will, können dies dann auch gleich 2 Jahre sein? bzw. wenn der AG einem weiteren Jahr zustimmt, habe ich dann wieder das Recht von meiner Seite aus zu sagen ich will das 3. Jahr? Wie sieht es mit dem Anspruch auf meine Stelle im Anschluss aus? Vielen Dank für Ihre Hilfe Tanja
Hallo, Sie können mit Frist 7 Wo schriftlich neue EZ beantragen Liebe Grüsse, NB
obscurite
Hallo, vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Gibt es denn eine Frist für den AG bis wann er sich entschieden haben muss, ob er dem Antrag zustimmt? eines meiner Probleme ist, dass ich nur eine notdürftige Betreuung für meinen Sohn habe. Sie ist zwar sehr gut, aber dennoch kann ich dies nicht länger als bis Ende September halten. Heißt wenn ich bis Ende Juni keine Antwort habe, bin ich ohnehin gezwungen zu kündigen, da ich 3 Monate Kündigungsfrist habe. Vielen Dank T.
SumSum076
Könnte man echt zB am ersten Arbeitstag (zB ersten Geburtstag des Kindes) auf die Arbeit gehen, dort wieder EZ einreichen und 7 Wochen später wieder für ein paar Monate verschwinden? Aber heißt es nicht im BEEG, man muss sich für einen 2-Jahresraum festlegen? Damit der AG besser planen kann? Gruß Sabine
CKEL0410
Hier kann der ag wohl ablehnen,wenn man schon 2 Jahre genommen hat kann er nicht ablehnen!
obscurite
Hallo sumsum, man muss sich für 2 Jahre festlegen um dann allein von dir aus entscheiden zu können (mit den mind. 7 Wochen Vorlaufzeit natürlich), dass du noch das 3. Jahr nehmen willst. Hierbei kann der AG dann quasi das ganze nur zur Kenntnis nehmen. Wenn du nur 1 Jahr beantragst, dann aber doch länger möchtest, kannst du nur eine Anfrage stellen, ob du verlängern kannst. So wie ich Frau Bader nun verstanden habe, kann man aber auch schon wieder angefangen haben zu arbeiten und dann trotzdem noch die Anfrage an den AG schicken. Wie auch immer muss der AG aber dann zustimmen. Rest off-topic: Oh man ich hoffe er machts, andererseits würde ich es ihm nicht verdenken wenn er ablehnt, wir sind ohnehin unterbesetzt. Aber weg bin ich ja so oder so entweder EZ oder Kündigung, ich hoffe er bedenkt das mit.
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