Carlotta01
Hallo Frau Bader, Zu diesem Thema habe ich schon einige Fragestellungen durchgelesen, bin mir allerdings etwas unschlüssig, ob es evtl. Neuerungen hierzu gibt. Unser Kind ist im Juli 2013 geboren und ich habe eine Elternzeit über zwei Jahre beantragt. Nun finde ich leider keinen Betreuungsplatz und habe ein weiteres Jahr, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, beantragt. Dies hat mir jedoch der Arbeitgeber abgelehnt. Ich hatte vorher etwas im Netz nachgelesen und war der Ansicht, dass dies der Arbeitgeber auch ohne Zustimmung akzeptieren müsse - ist das korrekt oder gab es hier Änderungen? Die Frist von sieben Wochen hatte ich eingehalten. Wie reagiere ich auf das Schreiben? Danke für eine baldige Antwort.
Hallo, wenn Sie 2 Jahre beantragt hatten, kann er nicht ablehnen Liebe Grüße NB
SumSum076
Du hast 2 Jahre angemeldet? Und möchtest jetzt verlängern vom 2. bis zum (Tag vor dem) 3. Geburtstag? Du hast Recht, das kann der AG nicht ablehnen! Dazu aus den Richtlinien zum BEEG, 2014, Seite 284: (wichtig: der letzte Satz) "16.1.4 Drittes Jahr der Elternzeit Nehmen die Elternzeitberechtigten die Elternzeit unmittelbar nach der Geburt des Kindes, ist eine schriftliche Erklärung für das dritte Jahr der Elternzeit und für eine mögliche Übertragung auf ein späteres Lebensalter des Kindes noch nicht erforderlich, denn das Gesetz verlangt eine bindende Erklärung nur für zwei Jahre. Zu beachten ist aber, dass eine Bindungswirkung grundsätzlich auch bei einer darüber hinausgehenden Erklärung entsteht. Daher ist den Elternzeitberechtigten drin-gend anzuraten, die Elternzeit zunächst nur für zwei Jahre anzumelden, um eine Entscheidung für das dritte Jahr noch später treffen zu können. (Wird die restliche Elternzeit dann direkt im An-schluss daran bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres genommen, zählt diese Zeit nicht als neuer Zeitabschnitt; die gesetzlichen Regeln über die Elternzeitverlängerung gem. § 16 Abs. 3 fin-den hier keine Anwendung; eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, s.o.)" Gruß Sabine
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