Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Seyno

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Sehr geehrte Damen und Herren Ich habe ein 11 Monate junges Baby darf das jobcenter mich einladen zu einen Gespräch zu kommen?? muss ich hin oder kann ich ablehnen? Ich befinde mich grade in einen Umzug und finde das dies auch telefonisch geklärt werden kann da ich auch alleinerziehende Mutter bin ich bitte um eine Antwort lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, je nach Bundesland bestehen die Jobcenter darauf, dass das Kind ab dem 1. Geburtstag fremdbetreut wird, es gibt ja einen Anspruch auf einen KiGa-Platz. Liebe Grüße NB


Neverland

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Ja dürfen die. Ein Gespräch ist ja erst einmal nur das was es ist, ein Gespräch. Du möchtest etwas, also solltest du auch daran mitarbeiten. Ohne AG hast du auch keine Elternzeit. Oder hast du einen und bekommst unterstützend Hilfe? Was ist da mit dem AG geplant wie es weitergehen soll, wie lange bekommst du noch EG? Ab dem ersten Geburtstag hat dein Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, hast du dich da bereits drum gekümmert? Den das JC kann durchaus verlangen, das du ein paar Stunden arbeiten gehst und du dich da auch aktiv drum kümmerst das du das machen kannst. Was das mit alleinerziehender Mutter zu tun hat - sehr wenig. Mit dem Umzug noch weniger. Außer das es eben zusätzlich Stress bedeutet. Du kannst das Kind entweder zum Gespräch mitnehmen oder dich um eine Betreuung kümmern. In vielen Familien wo es zwei Elternteile gibt, muss in dieser Situation eine Lösung gefunden werden - da der andere AG dann meistens arbeitet. Du wirst ja auch für andere Situationen eine Lösung haben müssen, wie zB wenn du zu krank bist um dich um das Kind zu kümmern oder wenn ein Termin ansteht wo das Kind absolut nicht mitkann. Auch jetzt im Umzug hast du ja bestimmt jemand der sich dann um das Kind kümmert. Ob das JC dann nach dem Gespräch etwas Verständnis zeigt, man dich seltener einlädt und dir die ersten 3 Jahre etwas lockerer zugesteht - das alles hängt auch davon ab wie du dich gibst, wie sehr du an einer Mitarbeit interessiert bist, wie die Kinderbetreuung vor Ort bei euch aussieht usw. Alles Faktoren welche mit einfließen und die dir zeigen, mit einem Telefongespräch ist es doch nicht immer getan.


lukko34

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Beziehst du Leistungen vom Jobcenter ? Wenn ja, hast du auch zur Verfügung zu stehen. Wenn dein Kind Jahr alt ist, hast du Anspruch auf Betreuung und kannst wieder arbeiten gehen


Pamo

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Selbstverständlich darf das JC dich einladen und du solltest kooperieren, falls du im Leistungsbezug stehst. Warum solltest du das Kind nicht mitnehmen? Oder in der Zeit einen Sitter beauftragen? Ich gehe davon aus, dass es darum geht, deine Pläne ab dem 1. Geburtstag des Kindes zu besprechen, da du dann einen Anspruch auf Betreuung hast und arbeiten gehen kannst.


Succero

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Wenn du Leistungen beziehst dürfen sie dich sicher auch zum Gespräch einladen. Grundsätzlich steht es dir zu dein Kind die ersten drei Jahre selbst zu erziehen - Anspruch auf Betreuung ab dem 1. Geburtstag spielt da allerdings abhängig vom Bundesland mit rein. Tatsächlich hängt es also vom Bundesland ab, ob du die ersten drei Jahre Vollzeitmama sein darfst.


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