Seyno
Sehr geehrte Damen und Herren Ich habe ein 11 Monate junges Baby darf das jobcenter mich einladen zu einen Gespräch zu kommen?? muss ich hin oder kann ich ablehnen? Ich befinde mich grade in einen Umzug und finde das dies auch telefonisch geklärt werden kann da ich auch alleinerziehende Mutter bin ich bitte um eine Antwort lg
Hallo, je nach Bundesland bestehen die Jobcenter darauf, dass das Kind ab dem 1. Geburtstag fremdbetreut wird, es gibt ja einen Anspruch auf einen KiGa-Platz. Liebe Grüße NB
Neverland
Ja dürfen die. Ein Gespräch ist ja erst einmal nur das was es ist, ein Gespräch. Du möchtest etwas, also solltest du auch daran mitarbeiten. Ohne AG hast du auch keine Elternzeit. Oder hast du einen und bekommst unterstützend Hilfe? Was ist da mit dem AG geplant wie es weitergehen soll, wie lange bekommst du noch EG? Ab dem ersten Geburtstag hat dein Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, hast du dich da bereits drum gekümmert? Den das JC kann durchaus verlangen, das du ein paar Stunden arbeiten gehst und du dich da auch aktiv drum kümmerst das du das machen kannst. Was das mit alleinerziehender Mutter zu tun hat - sehr wenig. Mit dem Umzug noch weniger. Außer das es eben zusätzlich Stress bedeutet. Du kannst das Kind entweder zum Gespräch mitnehmen oder dich um eine Betreuung kümmern. In vielen Familien wo es zwei Elternteile gibt, muss in dieser Situation eine Lösung gefunden werden - da der andere AG dann meistens arbeitet. Du wirst ja auch für andere Situationen eine Lösung haben müssen, wie zB wenn du zu krank bist um dich um das Kind zu kümmern oder wenn ein Termin ansteht wo das Kind absolut nicht mitkann. Auch jetzt im Umzug hast du ja bestimmt jemand der sich dann um das Kind kümmert. Ob das JC dann nach dem Gespräch etwas Verständnis zeigt, man dich seltener einlädt und dir die ersten 3 Jahre etwas lockerer zugesteht - das alles hängt auch davon ab wie du dich gibst, wie sehr du an einer Mitarbeit interessiert bist, wie die Kinderbetreuung vor Ort bei euch aussieht usw. Alles Faktoren welche mit einfließen und die dir zeigen, mit einem Telefongespräch ist es doch nicht immer getan.
lukko34
Beziehst du Leistungen vom Jobcenter ? Wenn ja, hast du auch zur Verfügung zu stehen. Wenn dein Kind Jahr alt ist, hast du Anspruch auf Betreuung und kannst wieder arbeiten gehen
Pamo
Selbstverständlich darf das JC dich einladen und du solltest kooperieren, falls du im Leistungsbezug stehst. Warum solltest du das Kind nicht mitnehmen? Oder in der Zeit einen Sitter beauftragen? Ich gehe davon aus, dass es darum geht, deine Pläne ab dem 1. Geburtstag des Kindes zu besprechen, da du dann einen Anspruch auf Betreuung hast und arbeiten gehen kannst.
Succero
Wenn du Leistungen beziehst dürfen sie dich sicher auch zum Gespräch einladen. Grundsätzlich steht es dir zu dein Kind die ersten drei Jahre selbst zu erziehen - Anspruch auf Betreuung ab dem 1. Geburtstag spielt da allerdings abhängig vom Bundesland mit rein. Tatsächlich hängt es also vom Bundesland ab, ob du die ersten drei Jahre Vollzeitmama sein darfst.
Ähnliche Fragen
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen