Mape
Liebe Frau Bader, mein Mann möchte auch 2 Monate Elternzeit nehmen aber nicht aufeinmal. Er möchte den Monat nach der Geburt und dann noch mal 6 Monate später nehmen. Muss er beides auf einmal anmelden? Oder kann er erst mal jetzt ab der Geburt anmelden beim Arbeitgeber und später noch mal einen weiteren Antrag abgeben zur Gewährung der Elternzeit. Mir gehts nur um die rechtliche Grundlage beim Arbeitgeber
Hallo, wenn man EZ innerhalb der erste zwei Jahre nach der Geburt nehmen möchte, muss man sich an die Bindungsfrist halten, er muss also jetzt beides anmelden (Frist 7 Wo), ansonsten hat er keinen Anspruch auf den zweiten Teil. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Nein er muss beide Monate auf einmal anmelden. Er hat eine Bindungsfrist von zwei Jahren und meldet er nur den ersten kann der AG das ablehnen
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