Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

MamaausP

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Liebe Frau Bader, Frau will nach zwei Jahren Elternzeit (Kind geboren 10/21) wieder Vollzeit arbeiten. Mann, pflichtversicherter Arbeitnehmer, will (erstmals) zwei Jahre Elternzeit nehmen. Die Anmeldefrist beträgt 7 Wochen und er ist beitragsfrei in der GKV weiter versichert, richtig? Gibt es sonst etwas zu beachten, was wir übersehen haben könnten? Aus welchen Gründen könnte der Arbeitgeber des Mannes Elternteilzeit bei einem anderen Arbeitgeber ablehnen? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Frau: es kommt darauf an, wie viel Elternzeit sie beantragt hat. Wenn dies drei Jahre waren, kann sie nicht einseitig vorzeitig abbrechen. Ansonsten kann sie selbstverständlich nach zwei Jahren wieder arbeiten gehen. Mann: Wenn er die Form +Fristen einhält, braucht er keine Zustimmung vom AG. Liebe Grüße NB


Ani123

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Ablehnen kann der AG die EZ wenn diese nicht fristgerecht gemeldet wurde. TZ in EZ bei einem anderen AG muss der jetzige AG zustimmen. Ablehnen kann er das z. B. wenn er selbst TZ in EZ anbieten kann oder es die Konkurrenz ist.


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