Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

papahatfragen

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Guten Tag, ich möchte kurz nach Geburt unseres Kindes (in ca 1 Woche ist es soweit) Elternzeit nehmen und habe dafür fristgerecht 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit den Antrag gestellt. Mein Arbeitgeber meint nun, dass er mir die Elternzeit erst nach Zusendung der Geburtsurkunde bestätigen kann. Nun zur Frage: Gibt es eine Frist, die ich einhalten muss meinem Arbeitgeber die Geburtsurkunde dann nach der Geburt zukommen zu lassen (z.B. 14 Tage). Oder hätte ich z.B. auch 4 Wochen nach der Geburt Zeit um ihm die Urkunde zuzusenden? Es wird uns aus verschiedenen Gründen erst möglich sein nach ca. 3-4 Wochen die Geburtsurkunde beim Amt zu besorgen. Hat das AUswirkungen auf meinen Elternzeitantrag,


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Geburtsurkunde ist nicht Voraussetzung, aber rein theoretisch kann der AG die Geburt bestreiten. Ich würde mir eine Bescheinigung des Krankenhauses geben lassen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Ja- umso später bekommst du EG. Die Bearbeitung hat bei mir eh schon zwischen 2,5 bis 5 Monate gedauert.


misses-cat

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Vielleicht geht es dann schneller bei euch


Succero

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Auf deine Elternzeit hat das keine Auswirkungen. Es gibt eine Frist in der der AG ablehnen darf. Elternzeit bedarf keiner Zustimmung. Wie die anderen schreiben, ist die Geburtsurkunde noch für Anträge wichtig. Obwohl ich finde, Antrag erstmal stellen, dann bist du schon mal in der Schlange. Geburtsurkunde nachreichen. Fertig.


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