Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Nektarica

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein EZ läuft bis zum 29.06.2024. Wir werden voraussichtlich finanziell was zusätzlich brauchen, deswegen würde ich gerne früher arbeiten gehen (falls ich Krippenplatz bekomme). Ich weiß schon, dass ich die Genehmigung von AG brauche. Der wird wahrscheinlich zustimmen. Bei Beantragung hat mir selber empfohlen zwei Jahren aus Sicherheit zu beantragen, alles erledigen und sobald ich bereit bin, egal wann - ich kann zurück kommen. Jetzt lese ich etwas über Teilzeit während EZ. Was ist kluger, Teilzeit beantragen oder EZ beenden? EG bekomme ich nur bis Juni 2023, und wenn alles klappt - arbeiten würde ich ab November 2023, Teilzeit 24 St Woche. Soll ich dann einfach Teilzeit während EZ beantragen? Was ist der Unterschied? Frage Nr. 2: Wenn Gemeinde keinen Krippenplatz für mich hat, also einen haben wir bekommen, da wird es aber nicht klappen (Betreuungszeiten sind deutlich gekürzt), habe ich irgendwelche Anspruche, i.S. Zuschuss für Tagesmutter o.Ä. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde auf keinen Fall die Elternzeit beenden, sondern während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Dann können Sie am Ende der Elternzeit immer noch entscheiden, bei welchem Arbeitgeber es Ihnen besser gefällt. Einen Anspruch auf Kinderbetreuung haben Sie ab dem 1. Geburtstag. Da muss Ihnen die Gemeinde entweder einen Krippenplatz anbieten oder eben die Tagesmutter bezahlen. Tatsächlich muss man aber, zumindestens hier, noch etwas selber für die Tagesmutter dazu zahlen. Liebe Grüße NB


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