Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

MamavonT.

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Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich werde vorraussichtlich am 15.06.2023 entbinden. Dann geht ja mein Mutterschutz bis zum 10.08.2023. Mir ist das Enddatum der Elternzeit unklar. Wenn ich 2 Jahre gehen möchte. Muss ich dann am 16.06.2025 wieder arbeiten gehen oder erst am 11.08.2025. Wie wird das gerechent und wie viel Eltenzeit nehme ich dann ? 2 Jahre oder 2 Jahre und 2 Monate ? Ich hoffe jemand von euch versteht meine Frage und kann mir weiterhelfen. Vielen Danke. Sabrina ( MamavonT.)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können das Ende der EZ frei wählen. Wenn Sie 2 Jahre nehmen wollen geht es bis zum 2. Geburtstag Liebe grüße NB


MamaausM2

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Deine Elternzeit geht bei zwei Jahren genau bis ein Tag vor dem 2. Geburtstag. Daraus folgt dein erster Arbeitstag ist der 2. Geburtstag des kindes


netteKlarinette

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Der Mutterschutz wird bei der Elternzeit mit eingerechnet. Du musst ab dem 2. Geburtstag wieder arbeiten und hattest damit dann 2 Jahre Elternzeit. Wenn das Kind am 15.6.23 geboren wird hattest du zwei ihre Elternzeit wenn du am 15.6.25 wieder arbeitest


User-1722183313

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... und wenn du am 11.8.25 wieder arbeiten möchtest, beantragst du zwei Jahre, zwei Monate und einen Tag (bzw. tagegenau). Das geht auch, da du max. drei Jahre nehmen kannst. Es müssen nicht zwangsläufig die Lebensmonate sein.


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