Nini1107
Hallo Frau Bader, ich habe im Mai meine Tochter entbunden und nur 1 Jahr Elternzeit beantragt, allerdings bemerke ich jetzt das ich gerne die volle Elternzeit nutzen würde. Kann ich die Verlängerung beantragen und darf mein Arbeitgeber diese ablehnen? Außerdem möchte ich dann Teilzeit arbeiten, muss der Arbeitgeber sich dann anpassen wie ich arbeiten kann oder kann er meinen Dienstplan einfach schreiben wie er möchte. ( ich arbeite in der Pflege) Ausserdem wäre interessant für Mich ob mein Elterngeld jetzt bis zum Ende des 1 Jahres so bleibt, wenn ich den Antrag stellen würde und ich ab dem zweiten dann nichts mehr bekommen würde, deshalb würde ich dann gern Teilzeit arbeiten gehen. Liebe Grüße
Hallo, man muss sich verbindlich für die ersten 24 Mo festlegen, Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Verlängerung. Der AG muss zustimmen. Anspruch auf TZ haben Sie, wenn der Betrieb mind 15 AN hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Aber nicht auf bestimmte Zeiten. Liebe Grüße NB
Dojii
Natürlich darfst du deinen Arbeitgeber um weitere Elternzeit bitten, aber er darf sie ablehnen. Du hast dich (leider) mit deiner ersten Elternzeit für 24 Monate festgelegt, also gleichzeitig gesagt, dass du ab dem 13. Monat bis 24. Monat wieder voll arbeiten wirst. Willst du jetzt ab dem 13. Monat wieder Eltern(teil)zeit nehmen, bist du auf den guten Willen deines Arbeitgebers angewiesen. Lehnt der deine neue Elternzeit ab, musst du ab dem 13. Monat wieder so arbeiten wie vor deiner Elternzeit. Stimmt der Arbeitgeber zu, kannst du dann natürlich auch Elternteilzeit arbeiten. Du hast aber keinen Anspruch auf Wunscharbeitszeiten, dein Arbeitgeber darf also deinen Dienstplan erstellen. Da du dein Elterngeld bereits im ersten Jahr aufgebraucht hast, bekommst du ab Monat 13 und später entsprechend kein Elterngeld mehr.
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