Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Minkimiez

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich werde in den nächsten Tagen/Wochen unser 3. Kind bekommen. Nun ist es so, dass ich gerne 2 Jahre zuhause bleiben möchte in Elternzeit. Jedoch weiß ich nicht, ob das Geld reichen wird, da ich nur das Minimum erhalten werde (300 Euro), weil ich mich jetzt noch in Elternzeit vom 2. Kind befinde nach 2 Jahren Elternzeit. Meine eigentliche Frage ist, wenn ich während der Elternzeit vom 3. Kind erkenne, dass das Geld nicht reicht und ich eher arbeiten gehen möchte/muss, kann ich dann jederzeit in meinen Job zurückkehren, wenn die Elternzeit noch läuft? Reicht dann eine Kündigung der Elternzeit und Absprache mit dem Arbeitgeber? Oder was muss ich beachten, was darf ich und was nicht, um vorzeitig in den Job zurückzukehren? Viele Grüße Minkimiez


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden. Liebe Grüße NB


Suomi

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Du kannst doch während der EZ in Teilzeit arbeiten bei Deinem Arbeitgeber oder mit dessen Genehmigung bei einem anderen Arbeitgeber. Wozu also die EZ beenden? Wenn.Du natürlich Vollzeit arbeiten willst, musst Du die EZ beenden, dass geht aber nur mit Zustimmung Deines Arbeitgebers oder Du musst das komplette Arbeitsverhältnis kündigen, dann endet die EZ automatisch.


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