Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Lala1990

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Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. https://m.rund-ums-baby.de/recht/Noch-eine-Frage_237884.htm Entschuldigen Sie aber eine Unklarheit wäre da noch. Ich hätte ja jetzt noch Elternzeit bis nächstes Jahr September. Sollte ich jetzt schwanger werden und nicht mehr in Teilzeit arbeiten gehen( Ich würde aufgrund meiner Tätigkeit, sowieso ein BV bekommen ) , würde ich dann nach der Geburt den Mindestsatz bekommen oder ? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG. Wenn Sie in einem BV sind, bekommen Sie Lohn, der auch berücksichtigt wird. Wenn Sie in dem Bemessungszeitraum nicht gearbeitet haben, bekommen Sie den Mindestsatz plus evtl. Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ja so wird es dann sein. Plus Geschwisterbonus bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird


Lala1990

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Und den Mindestsatz kann ich mir dann auch gesplittet auf 2 Jahre aufteilen lassen oder ? So hab ich es mit meinem letzten Elterngeld auch gemacht.


Mitglied inaktiv

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2 Jahre Elterngeld gibt es aber nicht. Die Monate mit Mutterschutz musst du als Basis wählen. Bleiben 10 Monate die du teilen kannst. Dann Geld nur bis zum 22. Lebensmonat


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