Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Lena0101

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Da mein Freund & Vater unseres Kindes & ich nicht verheiratet sind, kann er dann trotzdem elternzeit nehmen? Haben auch noch keine Vaterschaftsanerkennung, müssten den Antrag dann nachträglich einreichen. Wie lange ist dies möglich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Anerkennung und wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Anspruch auf Elternzeit hat er, wenn er mit dem Kind zusammen wohnt. Elterngeld also die PARTNERmonate hat er auch allerdings nur bis zum 14. Lebensmonat


Bone

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Anspruch auf EZ hat er wenn er mit dem Kind zusammenlebt und wenn er die Vaterschaft anerkannt und beurkundet hat. Anerkennung kann jederzeit gemacht werden. In manchen Gegenden muss man allerdings dafür einen Termin beim Amt oder beim Notar machen. Vor der Geburt das zu erledigen, bringt den Vorteil, das man nicht alle Urkunden neu ausstellen lassen muss. Die bis dahin ausgestellten verlieren die Gültigkeit mit Änderung. Und das der Vater ab Geburt Elternzeit nehmen kann. Solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, gilt er vor dem Staat nicht als Vater, hat auch keine Rechte gegenüber dem Kind.


Lena0101

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Kann er denn den Antrag auf Elterngeld noch nachträglich stellen. Heißt unser Sohn ist am 20.05.2022 geboren. Wir haben aber erst im August den Termin für die Vaterschaftsanerkennung. Dementsprechend können wir auch dann erst die neue Geburtsurkunde beantragen. Ist es dann noch möglich den Antrag zu stellen, da der kleine ja dann schon 3-4 Monate alt ist


Mitglied inaktiv

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Wann will er denn in Elternzeit mit Elterngeld?


Lena0101

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Im 11. und 12. Lebensmonat von dem kleinen. Spricht im April und mai 2023


Mitglied inaktiv

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Ja das könnt ihr auch nach den Formalitäten beantragen.


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