LenaD1487
Liebe Frau Bader, unsere Tochter wurde im Juli letzten Jahres geboren. Ab diesem Zeitpunkt habe ich für zwei Jahre Elternzeit beantragt. Im ersten Jahr der Elternzeit arbeite ich nicht. Im zweiten Jahr möchte ich dreissig Stunden in der Woche arbeiten. Das habe ich auch alles schriftlich beantragt. Zwei Monate bevor ich wieder arbeiten muss, starten wir mit der Eingewöhnung bei einer Tagesmutter. Meine Frage ist nun, ob ich meine Arbeitszeit im Nachhinein nochmal reduzieren oder auf null setzen kann, falls die Eingewöhnung nicht klappt. Wir haben leider sonst niemanden der auf unsere Kleine aufpassen kann. Das bereitet mir gerade ein wenig Bauchschmerzen, da ich ungerne kündigen möchte. Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Lena
Hallo, Sie können die Teilzeit mit den vertraglich vereinbarten Fristen kündigen. Achten Sie auf die Formulierung, damit Sie nicht den gesamten Vertrag kündigen. Liebe Grüße NB
mellomania
Natürlich. Bestenfalls setzt du dich rechtzeitig mit dem AG in Verbindung. Hast du schon einen Vertrag über die tz in ez erhalten? DEN kannst du kündigen mit den in diesem Vertrag festgehaltenen fristen. Dann bist du wieder in reiner ez. Bitte aufpassen dass du nur den tz in ez Vertrag kündigst und nicht alles
LenaD1487
Danke für deine Antwort. Einen Vertrag oder eine Bescheinigung für die TZ in der Elternzeit habe ich noch nicht bekommen. Dauert bei meinem AG leider alles ein wenig länger. Das ist dann wahrscheinlich auch an Fristen gebunden oder?
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