Ruwipr
Hallo! Ich habe April 2019 Zwillinge bekommen und direkt 2 1/2 Jahre Elternzeit eingereicht und auch genehmigt bekommen. Aufgrund der aktuellen Situation haben wir uns entschieden, noch ein weiteres Jahr meiner Elternzeit dran zu hängen, dieses wurde auch bewilligt. Ich bin nun also noch bis Oktober 2022 in Elternzeit. Nun sind wir am überlegen, nochmal zu verlängern, quasi den 3. Block zu nehmen. Ich arbeite im sozialen Bereich und habe sehr engen Kontakt zu Menschen, uns ist das aufgrund der Situation, die ja ggf im Oktober noch keine andere sein wird, sicherer. Nun weiß ich ja, das mein Arbeitgeber meine Elternzeit, also den dritten Bloch jetzt nicht erneut verlängern müsste. Ist das auch bei Zwillingen der Fall? Wie stehen meine Chancen, dass mir die Elternzeit erneut verlängert wird? Kann mein Arbeitgeber ablehnen? Ach und ich arbeite von Zuhause aus ca 10 Stunden die Woche, so wie es machbar ist noch selbstständig, im Rahmen eines Kleingewerbes, verdiene auch nur minimal, ich weiß nicht ob diese Info dafür wichtig ist. Liebe Grüße und danke schonmal
Hallo, wesentliche Frage ist, ob die Zeiten jeweils für ein Kind beantragt wurden, sonst sind sie für beide verbraucht. Wenn Sie es für beide einzeln beantragt haben, können Sie über den 3. geb. hinaus pro Kind bis zu 24 Mo. bis zum 8. Geb nehmen, ohne dass der Ag zustimmen muss. Lt § 16 BEEG geht das in bis zu 3 Abschnitten. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Hast du "einfach nur" EZ eingereicht, oder konkret Vornamen der Kinder genannt? Wenn du einfach nur EZ gemeldet hast, läuft die Zeit für beide gleichzeitig und du hast dann nur 3 Jahre zur Verfügung, keine 6 Jahre........
Ruwipr
Den Namen eines der beiden Kinder habe ich eingetragen
mellomania
Du musst abwechselnd nehmen um alles nutzen zu können. Denn du kannst nur bis zu 24 Monate über das 3. Lj hinausgehen .nimmst du also nicht mindestens 1 Jahr pro Kind bis es 3 is, verlierst du ez
Ruwipr
Ja, die ersten 2 1/2 Jahre 1 Zwilling, das Jahr danach der andere Zwilling. Das ist ja klar. Das war ja auch nicht die Frage. Die Frage ist, kann der Arbeitgeber ablehnen weil es jetzt der 3. Block Elternzeit ist den ich nehmen möchte oder ist das bei Zwillingen anders geregelt, sodass ich quasi erst je einen Block pro Kind genommen habe und der "dritte Block" den ich jetzt nehme quasi eigentlich nur der 2. Block von Kind 1 oder 2 ist...
luvi
Hallo, Der Arbeitgeber kann den dritten Block nicht ablehnen. Das ist aber unabhängig von den Zwillingen. Man kann 3 Elternzeit Abschnitte pro Kind nehmen. LG luvi
mellomania
du hättest nur zwei jahre für zwilling 1 nehmen sollen und ein jahr für zwilling 2. jetzt sind beide kinder 3. selbst wenn du das letzte halbe jahr für zwilling 2 genommen hast, ist der rest ad 1 jahr für zwilling 2 weg, da nur 24 monate rüber übers 3. jahre genommen werden können. selbst wenn es nicht die frage war, sorry, für diese info. du hast dann insgesamt nur 5.5 jahre. keine 6
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