Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Na100

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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben am 13.10.2021 unser erstes Kind bekommen. Nun wollte ich als Vater für zwei Monate in Elternzeit gehen, um gemeinsam mit meinem Kind Zeit zu verbringen. Wir wohnen nicht zusammen, das Kind wohnt bei der Mama. Die Elterngeldstelle hat den Antrag bei mir als Vater mit der Begründung, weil ich mit dem Kind nicht zusammen wohne ablehnt??? Ich möchte trotzdem in Elternzeit gehen für zwei Monate und will nun einen Wiederspruch Antrag stellen. Wie gehe ich da am besten vor? Vielen Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das KInd nicht mind. 30 % der Zeit bei Ihnen lebt haben Sie keinen Anspruch. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du hast keinen Anspruch Schaue hier ...... Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 15 Anspruch auf Elternzeit (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie 1. a) mit ihrem Kind, b) mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Absatz 3 oder 4 erfüllen, oder c) mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und 2. dieses Kind selbst betreuen und erziehen......


Mitglied inaktiv

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www.familienportal.de (Seite der Bundesregierung) schreibt auch: .... Kann ich Elterngeld bekommen? Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen: Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Sie leben in Deutschland. Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.....


KielSprotte

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Den Widerspruch kannst du dir sparen. Die Grundlagen hat dir Gernemama bereits dargelegt.


Dojii

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Du musst für die beiden Monate zu dem Kind ziehen (oder es zu dir holen) - oder aber ihr müsst als Elternteile beide im Antrag (Punkt 5) angeben, dass das Kind immer abwechselnd bei euch beiden lebt (mind. 30% zu 70%). Dann müsste das Kind aber auch mindestens an 2 Tagen die Woche bei dir leben. Nur Besuchen reicht nicht. Elternzeit bekommst du eben nicht, wenn du dein Kind in den zwei Monaten nur hin und wieder besuchst, um Zeit zu verbringen.


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