donnariana
Ich bin momentan in Elternzeit (2Jahre) die am 19.12.2021 endet sprich ich müsste am 20.12.2021 wieder anfangen zu arbeiten . Jedoch bin ich wieder Schwanger. Der ET ist am 01.03.2022. Ich habe meinen AG Bescheid gegeben der möchte das ich jetzt meine Elternzeit um 1 Monat verlängere bis zum Mutterschutz ( 6 Wochen vor Geburt ). Das möchte ich aber nicht da ich für den Monat keinen Geld bekomme da sie mich natürlich nicht bezahlen möchte . Jetzt meine Frage , hab ich das Recht abzulehnen und für den Monat Beschäftigungsverbot zu holen , da ist ja theoretisch arbeiten müsste ? und wann kann dies meine FA mir ausstellen ? erst im Dezember oder jetzt schon ,für die Zeit ,auch wenn ich noch in Elternzeit bin ?! Danke für die Antwort .
Hallo, hierüber entscheiden Sie alleine. Der Arbeitgeber kann da gar nichts wollen. Liebe Grüße NB
Terkey235
Hallo Donnariana, wenn deine Elternzeit endet, lebt dein Vertrag wieder auf. Der Vertrag gilt für dich genauso wie für deine AG. Sie muss dich also wieder wie vereinbart beschäftigen und du arbeitest wieder so, wie es vereinbart war. Deine AG kann dich also nicht einfach dazu zwingen, die Elternzeit zu verlängern. Und umgekehrt erfüllst du auch deine Seite des Vertrags, indem du wieder zur Verfügung stehst. Ein Beschäftigungsverbot greift, wenn von deinem Arbeitsplatz eine Gefahr ausgeht und sich keine Ersatztätigkeit finden lässt. Deine FA ist dafür entsprechend nicht zuständig. Hast du vielleicht noch Resturlaub, mit dem du den Monat überbrücken könntest? Wenn ein Teil der wenigen Wochen schon mit Urlaub abgedeckt ist, kannst du den Rest vielleicht leichter arbeiten? Das erscheint mir die einfachste Lösung zu sein, ohne viel Ärger. Hast du eine Betreuung für dein Kind bzw. könntest du für den kurzen Zeitraum eine Lösung finden? Dann ließe sich der Monat vielleicht ganz gut rumbekommen und du hättest keine Gehaltslücke. Alles Gute für die Schwangerschaft, terkey
Nera
Du hast das Recht abzulehnen. Aber dann musst du arbeiten gehen für den Monat. Du kannst dir nicht einfach ein BV "holen". Das wird nur ausgestellt wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Und letztlich wird ein BV auch immer vom AG ausgestellt, falls dieser keinen Schwangeren konformen Arbeitsplatz hat. Des weiteren muss dein erstes Kind betreut sein, und zwar so als würdest du arbeiten. Sonst bekommst du im BV kein Geld, da du aufgrund mangelnder Betreuung nicht arbeiten kannst. Da du bereits mit deinem AG gesprochen hast, würde ich dir ganz dringend von deinem Plan abraten. Zumal das an sich eh ziemlich unverschämt ist. Geh einfach den einen Monat arbeiten, lass dein Kind vom Vater oder den Großeltern betreuen und gut is. Dein AG wird sich freuen wenn du sagst, ne ich verlängere nicht, ich komm aber auch nicht weil ich mir vom FA ein BV "geholt" hab...das ist einfach dreist und so auch nicht ganz rechtens. Du musst deinem AG Bach der Elternzeit nämlich zu vereinbarten Konditionen zur Verfügung stehen. Vllt kannst du den Monat ja mit übrigen Urlaubstagen oder Überstunden überbrücken. Aber was genau soll der FA den in die Begründung des BVs schreiben? Das du keinen Bock hast zu arbeiten oder deine EZ zu verlängern? Wie stellst du dir das vor? Sonnige Grüße Nera
donnariana
Danke für die schnelle Antworten . Ich habe vergessen zu erwähnen das ich beim Zahnarzt arbeite mit den üblichen Tätigkeiten ( keine Büroarbeiten) . Wäre das dann eine Berechtigung mir ein Beschäftigungsverbot zu holen ?
Dreikindmama
Da du beim Zahnarzt beschäftigt bist, ist dein Arbeitgeber für das Beschäftigungsverbot zuständig. Das darf dein Arbeitsplatz betreffend dein Frauenarzt nicht ausstellen. Gruß Sylvia
donnariana
Danke für die Antwort . Wie verhandel ich das mit meinem AG da ich ja gerne arbeiten würde und diese Elternzeit Verlängerung ablehnen will. Arbeiten würde ich gerne da spricht nichts dagegen , jedoch möchte ich Gefahr aus dem Weg gehen da ich genau an der Quelle sitze. Gerade auch zusätzlich in der Coronazeit
MamaausM
Der Monat Arbeit macht den Kohl für das Elterngeld auch nicht mehr fett. Du hast nur den Mindestsatz zu erwarten. Naja für ein BV musst du arbeitsfähig sein, dass ältere Kind betreut sein, sodass du theoretisch arbeiten könntest.
donnariana
Naja , haben oder nicht haben.
Terkey235
Du musst nichts verhandeln. Deine Elternzeit endet, du teilst mit, dass ab dem 20.12. wieder vollumfänglich zur Arbeit erscheinen wirst. Der oder die AG kann dagegen nichts tun und du musst dich dafür auch nicht rechtfertigen. Ihr habt einen Vertrag, und der gilt beidseitig. Das kann sich kein AG aussuchen. Besprechen kannst du, ob du deine Urlaubstage zur Überbrückung einsetzen kannst. Bei zwei Jahren Elternzeit könnten evtl. noch einige übrig sein? Wenn die Urlaubstage nicht reichen sollten, kümmerst du dich zusammen mit dem Vater um die Betreuung des Kindes weist du diese im Zweifelsfall nach. Der AG musst dann eine Gefährdungsbeurteilung machen und dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten. Z.B. in der Ablage oder Abrechnung oder auch im Home Office. Wenn das nicht geht, du arbeitsfähig bist und eine Betreuung hast, spricht er das BV aus. Er kann dich nicht aus Bequemlichkeit dazu zwingen, nicht wieder deiner Arbeit nachzukommen und die Elternzeit zu verlängern. Natürlich kann man den AG verstehen, dass ein Monat nicht gerade toll ist, um eine AN wieder zu beschäftigen. Aber gleichzeitig verstehe ich total, dass du nicht auf dein Gehalt verzichten möchtest. Insofern wäre die Lösung mit den Urlaubstagen die beste und sauberste Option. Viel Erfolg, terkey
donnariana
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort und werde dies so in Angriff nehmen .
Nera
Vllt kann er dich vorübergehend umsetzten, Empfang oder ähnliches. Oder eben Überstunden oder Urlaub abbauen wenns geht. Oder er schreibt dir von sich aus ein BV aus. Sonnige Grüße Nera
mellomania
du teilst dem AG die schwangerschaft mit und er muss eine gefährdrungsbeurteilung machen. danach entscheidet der AG und nicht der gyn!! ob er ersatztätigkeiten hat, die du in diesem zeitraum ausführst oder ob das nicht mögilcht ist und er ein bv ausstellt. das geld erhält er von der kk zurück. ABER du kannst nur so arbeiten, wie dein kind betreut ist. wenn es nur teilzeit ginge, eben nur teilzeit. du bist nicht in der position, zu verhandeln, da du da überhaupt kein mitspracherecht hast. weder ob bv oder nicht, noch was die ersatztätikeiten angeht. grob: wer geld möchte, muss arbeiten. wenn das nicht geht weil der AG das so entscheidet (kk kann das prüfen) dann erhälst du das was du ohne bv erhaalten würdest. aber eben nur so, wie du ohne bv tatsächlich arbeiten könntest.
Felica
Was erhofft du dir von dem Monat? Klar das ist ein Gehalt. Mehr aber nicht. Für das EG wird das ein Witz sein. Da wirst du recht wahrscheinlich eh nur mindestsatz bekommen.
donnariana
Was ich mir erhoffe ? Naja haben oder nicht haben . Du willst ja auch kein Geld verschenken
Nera
Is doch völlig egal was die AP sich davon erhofft, zumal keiner von euch weiß ob sie nicht in der Elternzeit TZ gearbeitet hat und dieser Vertrag zum Ende der Elternzeit endet zum Beispiel. Sie schreibt ja sie würde dann den einen Monat kein Geld bekommen...was soll denn immer das "was du dir erhoffst/was das bringen soll"...einen voll bezahlten Monat Gehalt, das ist für manche schon genug...muss sie doch selber wissen, und der AG kann die Verlängerung nicht verlangen, auch wenns blöd für ihn ist. Sonnige Grüße Nera
donnariana
Was ich mir erhoffe ? Naja haben oder nicht haben . Du willst ja auch kein Geld verschenken.
an das EG denk ich nicht wirklich , weil es ja alles bedacht war und ich weis was auf mich zu kommt. Mir gehts um den Monat wo mir das Geld fehlt.
donnariana
Vielen Dank liebe Nera, manche Menschen verstehen es einfach nicht das man monatliche Ausgaben hat
also ich verschenk mein Geld nicht gerne einfach so was mir eig. zusteht
Felica
Es steht dir aber nur zu, wenn du dafür einen Gegenleistung erbringst. Gegen Corona hätte man sich lange schützen können und das geht sogar jetzt schwanger.
Nera
Hier geht es aber nicht direkt um Corona, sondern darum ob der AG die EZ Verlängerung verlangen darf. Und sie ist ja bereit eine Gegenleistung zu erbringen. Das mit dem BV hatten wir nämlich weiter oben schon, und der AG wird schon eine GFB durchführen. Das mit dem Corona ist da nebensächlich, wenn auch ein Grund der bei der GFB mit einfließen sollte, weil das echt nicht sein muss schwanger, geimpft oder ungeimpft. Sonnige Grüße Nera
donnariana
Eeehm und von wo willst du wissen ob ich nicht geimpft bin ?
Beim Zahnarzt gibts genug Risiken , da ist es egal ob es corona gibt oder nicht .
Ich bin bereit um arbeiten zu gehen, trotzdem liegt es bei meinem AG ob er mir eine Tätigkeit anbieten kann wo es kein Risiko für mich entsteht
Es war eben alles eine Frage welche Rechte mir zu stehen ..
Felica
Nicht ich habe corona als erstes angesprochen, sondern die Fragende selbst. Dementsprechend meine Antwort drauf.
donnariana
Wie gesagt , beim Zahnarzt gibts genug Risiken , und corona jetzt noch zusätzlich. Mehr war da nicht Rede von. über corona brauch man es jetzt nicht diskutieren weil ich ein ganz anderes Anliegen habe/hatte als dieses Thema „corona“ . Also schönen Abend noch
MamaausM
Deine Frage war:hab ich das Recht abzulehnen und für den Monat Beschäftigungsverbot zu holen , da ist ja theoretisch arbeiten müsste ? und wann kann dies meine FA mir ausstellen ? erst im Dezember oder jetzt schon ,für die Zeit ,auch wenn ich noch in Elternzeit bin ?! Danke für die Antwort . Antwort: der FA darf deshalb kein BV aussprechen, weil es ja Arbeitsplatz bezogen ist. Und wenn gilt es selbstverständlich erst ab 1. Arbeitstag. Naja und ein BV schützt ja auch nicht davor, dass dein AG dich dann auch bezahlt in diesem Monat.
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