Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mine5891

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe vor, mir Elternzeit von 3 Jahren zu nehmen. Wenn ich dann nach 1 oder 2 Jahren doch wieder arbeiten möchte, ist mein Arbeitgeber dann verpflichtet mich wieder einzustellen oder ist es ein "Muss" erst nach 3 Jahren?? VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Ez kann nur in Ausnahmefällen einseitig vorzeitig beendet werden. Besser nehmen Sie nur 2 J EZ u verlängern dann ggf. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Dein AG kann eine Verkürzung ablehnen. Allerdings kannst du ja bis zu 30 Std. während der Elternzeit in TZ arbeiten. Wenn du also nicht auf ein VZ-Gehalt angewiesen bist und auch noch nicht so genau weißt, ob du überhaupt nach 1 oder 2 Jahren arbeiten willst, wäre es sinnvoll, 3 Jahre EZ einzureichen. Dann kannst du immer noch überlegen, ob du zB in TZ bei deinem AG arbeitest.


Mine5891

Beitrag melden

D.h. TZ muss mich mein Arbeitgeber auch vor Ablauf der 3 Jahre nehmen, nur VZ nicht. Oder muss er mich TZ auch nicht nehmen? Ich möchte so u. so nur TZ arbeiten egal ob nach den 3 Jahren oder davor. VG


Felica

Beitrag melden

Genauer gesagt, du musst dich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen, das 3te kannst du dann beliebig dran hängen. Oder später nehmen. Nimmst du weniger wie 2 Jahre, kann der AG einer Verlängerung zustimmen, muss es aber nicht. Was viele auch noch vergessen, das Jahr mit dem EG geht ja oft finanziell auch. Und man weiß auch nie ob man wirklich dann passend zum 1ten Geburtstag eine funktionierende Kinderbetreuung hat. Deshalb ist mein Rat eigentlich, immer 2 Jahre EZ einreichen. Dann ist man flexibel. Das 3te Jahr kann man dann wie gesagt dran hängen oder man nimmt es bis zum 8ten Lebensjahr. Vorteil, man kann wenn es mit der Kinderbetreuung klappt, nach dem Jahr erst einmal in TZ einsteigen. Der Verlust beim Einkommen zwischen 30 Std und 40 Std ist meist nicht derartig riesig. Auf jeden Fall verdient man aber wohl mehr wie man vorher an EG hatte. Klappt es mit der Kinderbetreuung nicht, muss man nicht direkt kündigen. In den Fällen wo das Einkommen nicht ausreicht kann dann geprüft werden ob Hartz4, Wohngeld und Kindergeldzuschlag greifen. Vorausgesetzt ist natürlich das man sich auch ausreichend um eine Betreuung gekümmert hat. Weiterer Vorteil, arbeitet mann innerhalb der EZ in TZ hat man Kündigungsschutz. Das entfällt wenn man außerhalb der EZ in TZ arbeitet. Da ist man dann ab dem ersten Arbeitstag normal kündbar wie jeder andere auch. TZ in EZ bietet die Chance dem AG zu zeigen, schau ich kann auch trotz Kind. Und man ist flexibler mit den Stunden. was viele auch nicht wissen, hat der AG keine Arbeitsstelle welche mit den Betreuungszeiten vereinbar ist oder lohnt sich der Fahrweg nicht weil man nur minimal Stunden arbeiten will oder hat der Ag erst gar keine TZ-Stelle, dann kann man innerhalb der EZ auch woanders arbeiten. Braucht dann zwar das OK vom AG, aber wenn man nicht gerade bei der Konkurrenz arbeiten will, kann der AG das auch kaum verwehren. Für die Zeit bis man was geeignetes dann gefunden hat hat man unter Umständen auch Anspruch auf ALG1, anteilig über die Stundenanzahl für die man auch arbeiten kann/will. Man muss sich das so vorstellen das man ja in der EZ einen ruhenden Arbeitsvertrag beim AG hat, geht man dann beim gleichen arbeiten, ist das ein völlig für sich zu betrachtender Arbeitsvertrag. Man hat also zwei AV, nur eben beim gleichen AG in vereinfachter Form erklärt. Ein Aspekt den viele auch nicht bedenken, viele Kinder sind im ersten Jahr der Betreuung oft krank. Das ist nicht immer der Fall, aber eben sehr häufig. Mit TZ lässt es sich da deutlich besser für vorsorgen wie wenn man wieder in VZ einsteigt. Ansonsten gilt, will man plötzlich doch die EZ ändern, geht das in drei Fällen. Der Ag stimmt zu, dann ist alles easy. Das nächste Kind kommt, dann kann man die EZ frühzeitig zum neuen Mutterschutz beenden, auch ohne Zustimmung des AG. Man hat einen Härtefall, weil zB der Partner arbeitslos geworden ist oder verstorben oder man sich getrennt hat. Auch dann darf der AG nicht ablehnen. Deshalb mein Rat auch an dich, reiche 2 Jahre EZ ein, teile den AG mit das du aber planst wenn alles klappt, bereits vorher wieder in TZ einzusteigen und das man sich diesbezüglich dann beredet. Du dir noch überlegst das 3te Jahr bei Bedarf dran zu hängen oder später zu nehmen. Dann weiß er, bereits Bescheid und kann schauen was machbar ist. Du selbst hast die Absicherung und bleibst so flexibel wie irgendwie möglich. der Gesetzgeber empfiehlt dabei das man innerhalb der EZ mit 15-30 Std wieder einsteigt. mehr wie 30 Std sind aber nicht erlaubt. Und sobald das EG ausgezahlt ist spielt ein Einkommen innerhalb der Ez für dieses auch keine Rolle mehr. Nur solange du noch EG bekommst musst du dieses angeben. Alles Gute.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...