Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Kathrin-12

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Hallo, folgende Situation: Mutter bekommt Arbeitslosen Geld ist somit zu Hause nach der Geburt. wie lange kann der Vater dann elterzeit beantragt? Und wem steht dann das Elterngeld zu? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vater kann drei Jahre EZ u EG beantragen. Wenn er das Kind betreut, kann die Mutter auch parallel ArbGeld 1 erhalten (wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht). Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Naja, das ALG fällt ja dann weg. Der Vater kann drei Jahre Elternzeit nehmen und bis zu 12 Basismonate Elterngeld. . Wenn ihr damit finanziell auskommt geht das. Ansonsten muss einer von Euch auf Elternzeit verzichten und arbeiten gehen.


Felica

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Ohne Kinderbetreuung auch kein ALG1, die Mutter wird also nach der Geburt EG beziehen oder beantragen müssen. Oder der Mann, damit sie wieder arbeiten gehen kann. Kann aber einige Zeit dauern bis die Gelder fließen. Beide daheim schwierig es sei denn man kann es sich eben finanziell leisten. Er hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ, sie nicht solange sie keinen AG hat. Beide haben zusammen 14 Monate EG die frei unter sich verteilen können, wobei jeder mindestens 2 Lebensmonate nehmen muss, die Mutterschutzzeit automatisch der Mutter abgezogen wird und das Basis-EG in Höhe von etwa 67% bis längstens zum 14ten Lebensmonat bezogen werden kann. Schwierig wird es wenn ihr es euch nicht leisten könnt und zudem noch staatliche Unterstützung haben wollt. Da werden die Ämter dann weniger begeistert sein.


chrissicat

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"Mutter bekommt Arbeitslosengeld, ist somit zu Hause nach der Geburt." Woher weißt du, dass die Mutter nach der Geburt (bzw. nach dem Mutterschutz!?) zu Hause sein wird? Arbeitslosengeld bekommst du doch nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. D.h. u.U. bekommst du auch ganz schnell kein ALG mehr weil du wieder arbeiten musst, dann bist du auch nicht mehr zu Hause. Was aber ja kein Problem ist. Wenn der Vater zu Hause ist, ist das Kind ja betreut. Elterngeld gibt es bis zum 12. Lebensmonat bzw. wenn beide Elternzeit nehmen (mindestens 2 Monate) dann bis zum 14. Lebensmonat. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst wirst du ja auf Arbeitssuche sein und kein Elterngeld bekommen. Möchtest du zur Betreuung deines Kindes zu Hause bleiben, bekommst du für den Zeitraum kein Arbeitslosengeld, kannst aber Elterngeld beantragen. Bleibt ihr beide zur Betreuung des Kindes zu Hause, könnt ihr euch aussuchen, wer von euch das Elterngeld beantragt. Jedes Elternteil kann maximal 3 Jahre Elternzeit nehmen.


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