Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Ecki1905

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Guten Tag. Vielleicht kann mir jemand helfen und zwar bekomme ich das letzte Mal um den 17.11.17 Elterngeld und bin aber noch bis Ende Februar 18 in Elternzeit. Ich möchte mir auf jeden Fall eine neue Stelle suchen. Ich geh davon aus das mein jetztiger Arbeitgeber entweder denkt ich komme zurück oder er wird mich selber kündigen. Unsere Tochter geht ab Januar in die Krippe. Jetzt ist meine Frage, würde ich in dem Zeitraum in dem ich kein Geld bekomme etwas vom Amt bekommen? Und bekomme ich Unterstützung wenn ich jetzt kündige, aber bis Ablauf der Elternzeit keine neue Stelle habe? Lieben Dank schon mal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe das nicht so ganz. Sie könnten ab Ende Febr. wieder zur Arbeit zurückkehren, wollen das aber nicht, sondern kündigen? Da werdn Sie bei ArbGeld 1 für 3 Mo. gesperrt. Oder meinen Sie den Zeitraum bis Ende 2017? Evtl. H IV Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das wußtest du vorher und hattest doch auch genug Zeit, dir was zu suchen. Warum sollen wir für eure schlechte Planung zahlen? Ganz ehrlich mal, wie würdest du dich denn fühlen, wenn jemand an deiner Tür klingelt und sagt "Hey, ich will daheim bleiben und hab kein Geld, gib mir was von deinem." ? Genau das tust du wie so viele andere hier in letzter Zeit aber gerade. Die soziale Sicherung ist zur Absicherung von unverschuldeten Notlagen. Das, was du beschreibst ist weder unverschuldet noch eine Notlage. Das Kind hat ja vermutlich einen Vater, der kann das doch finanzieren. Wenn du kündigst wirst du vermutlich eine Sperre vom Amt bekommen und warum sollte dich dein AG kündigen? Wenn du nicht arbeiten kannst, muss er dir nicht kündigen, das ist deine Verantworrung. Such dir eine neue Stelle und zwar jetzt zum Ende deiner EZ, wenn du nicht zum alten AG zurück willst. Die 3,5 Monate waren ja geplant ohne Geld, also wird das ja wohl auch finanzierbar sein. Kündigen kannst du zum Ende der EZ, wirst aber wie gesagt eine Sperre bekommen und weitere Zeit kein Geld bekommen, weshalb eine neue Stelle sinnvoll wäre. Ansonsten eben arbeiten gehen bis du eine neue Stelle hast, ggf in TZ, wenn es betreuungstechnisch anders nicht geht. Sollte dir dein AG NACH der EZ mit der entsprechenden Kündigungsfrist aus irgendwelchen Gründen kündigt, muss man schauen. Aber da steht dir dann klar ggf auch ALG zu. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung musst du aber hin arbeiten wenn er dich nicht freistellt. Tut mir leid, aber ich verstehe nicht, wie man mit Kind derartig sehenden Auges in solche Situationen läuft und dann zwei Monate bevor es erst wird anfängt drüber nachzudenken, wie man das finanziert. Aber es scheint ja gängige Praxis zu werden, wenn man das hier immer wieder liest. LG Lilly


Ecki1905

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Aber sonst gehts noch lilly? Ich denke dieses Forum ist dazu da um Fragen zu stellen und eine vernünftige Antwort zu bekommen und nicht hier blöd angeschnauzt zu werden? Beschwer dich doch lieber über Leute, die ihr Kind in die Kita stecken, wieder nach Hause gehen und alles vom Amt bezahlt bekommt. Es war eine was wäre wenn Frage. Mehr nicht. Aber ich seh schon, das sich hier überhaupt nix geändert hat. Danke dafür


Ecki1905

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Hallo Frau Bader. Ich meine den Zeitraum bis Ende Februar 18. Ich werde mir definitiv eine neue Stelle bis dahin suchen. Mfg


Terkey235

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Hallo Ecki, wenn du im zweiten Jahr der Elternzeit kein Elterngeld mehr bekommst, gibt es weiter keine Zuwendungen, sondern dein Partner bzw. Vater des Kindes ist erstmal für euch verantwortlich. Alternativ könntest du z.B. Teilzeit in Elternzeit arbeiten, wenn du noch nicht wieder voll einsteigen magst. Das geht nach Absprache auch bei einem anderen Arbeitgeber. Wenn du selbst kündigst, bekommst du eine Sperre beim Arbeitslosengeld1. Wenn du sowieso dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und eigentlich weiter zu Hause bleiben möchtest, bekommst du aber natürlich auch kein Arbeitslosengeld. Sobald du kündigst und keinen Arbeitgeber mehr hast, bist du auch nicht mehr in Elternzeit. In dem Fall müsstest du dich selbst krankenversichern. Solltet ihr bedürftig sein, könntet ihr evtl. ergänzendes Hartz4 bekommen oder z.B. Wohngeld. Vielleicht trifft es auf euch zu und ihr fallt unter die Armutsgrenze, wenn dein Elterngeld wegfällt? Dann bekommt man natürlich Hilfen. LG terkey


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