Frage: Elternzeit

Hallo, unser Kind soll um den 3. Juli 2008 herum kommen. Ich beende gerade mein Studium und betreue die 3 Kinder, mein Mann ist Angestellter. Falls im nächsten JAhr ein Zusatztermin für das Referendariat angeboten wird (ab August 2008) würde ich 8 Wochen nach der Geburt arbeiten gehen, mein Mann würde ab Geburt Elternzeit nehmen. 1) Sind das mit meinen 8 Wochen dann für ihn noch 12 Monate Elternzeit? 2) Ob ich arbeiten gehe entscheidet sich erst im März 08 oder sogar noch später. Bis muss mein Mann seine Pläne Elternzeit zu nehmen offen legen? Bis wann muss er es spätestens tun? In seiner Branche ist ein Mann mit Elternzeit eher eine Ausnahme und wenn er es früh sagt und ich ginge dann doch nicht arbeiten, würde er vielleicht gemobbt werden. 3) Unterliegt mein Mann während der Elternzeit und falls er sich dazu entscheidet die ganzen drei Jahre zu Hause zu bleiben einem Kündigungsschutz? 4) Ab wann beginnt der Kündigungsschutz? Auch schon in meiner Schwangerschaft? DANKE

Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 23:50



Antwort auf: Elternzeit

1.)ja.er hätte so einen anspruch auf 12 monate elterngeld. 2.)7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss er es seinem AG mitteilen, wie lang und ab wann er Elternzeit nimmt. 2 Jahre beantragen ansonsten hat man keinen Anspruch auf das 3. jahr, wenn der Ag nicht zustimmt. eine teilzeittätigkeit während der elternzeit ist erlaubt (30 wochenstunden... wird allerdings aufs elterngeld angerechnet) 3.) er hätte kündigungsschutz 4.) für deinen Mann ab Beginn der Elternzeit, bei dir ab Mitteilung der SS an deinen AG befristete verträge laufen aus....

Mitglied inaktiv - 28.11.2007, 08:13



Antwort auf: Elternzeit

Zu Punkt 4: der Kündigungsschutz Deines Mannes beginnt 8 Wochen vor der EZ und spätestens 7 Wochen vorher muß er diese mitteilen. Er hat also einen "Melde-Korridor" von 1 Woche... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.11.2007, 13:06



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