Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaftsbestätigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaftsbestätigung

LaraSophieRaithel

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Hallo Frau Bader, da ich in der Pflege arbeite, habe ich meiner Chefin gleich gesagt das ich schwanger bin. Da man noch kein Herz sieht, möchte meine FA mir keine Schwangerschaftsbestätigung ausstellen aber mein Arbeitgeber verlangt es. Wie lang habe ich Zeit dies nachzureichen?    mfg 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der FA keine Bescheinigung über die Schwangerschaft ausstellen will, würde ich darüber nachdenken, diesen zu wechseln. Ansonsten haben Sie ja in den ersten Wochen keinen Schutz, was nicht richtig ist. Der AG hingegen hat Anspruch auf ein Attest. Liebe Grüße NB


Neverland

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Hast du den Arzt evtl missverstanden? Weil eine Besstätigung stellen die eigentlich auf Verlangen problemlos aus. Sobald die Schwangerschaft als solches festgestellt wurde. Die Kosten für dieses Attest muss der AG auch ersetzen. Sofern er auf dieses Attest besteht.   Was viele Ärzte erst später ausstellen ist der Mutterpass. in der Regel zwischen der 9ten und der 12ten SSW. Da hat der AG aber kein Anrecht drauf diesen einzusehen.  Du wirst ja jetzt sicherlich einen baldigen Kontrolltermin haben.


LaraSophieRaithel

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Ich hatte erst einen Termin wo man Nix sehen konnte. Er möchte erst bei Herzschlag die Schwangerschaft bestätigen, weil sie dann intakt ist. Er sagt, ein bluttest genügt nicht, weshalb ich diese Bestätigung nicht bekomme.


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