Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elternzeit

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Guten morgen, ich bräuchte mal bitte eine bestätigung bzw. aufklärung. Gesetz dem falle ich würde mein baby beispielsweise am 15.01.08 bekommen, elternzeit 2 jahre, das erste jahr komplett daheimbleiben und das zweite jahr teilzeit (30 stunden) arbeiten, wäre dann mein 1. arbeitstag der 15.01.09, sprich geb. von dem zwerg, weil die 2 monate mutterschutz angerechnet werden ? wenn das so ist, könnte man doch sicher den urlaub der in dem 1. jahr elternzeit anfällt (da besteht doch urlaubsanspruch oder ?!) direkt nehmen so dass man nicht am geb. direkt arbeiten gehen muss. Habe mich schon versucht im i-net zu erkundigen und hab auch behörden angeschrieben, aber leider gibt mir keiner eine eindeutige antwort. Für ihre mühe vielen dank und gruss, nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben doch Gestaltungsfreiheit. Nehmen Sie EZ bis einschließlich den ersten Geb. In der EZ fällt übrigens kein Urlaub an, Sie arbeiten doch nicht. Liebe Grüsse, NB


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erst einmal danke für die schnelle antwort ! bin aber dennoch ein bisschen verwirrt. heisst das ich könnte sagen z.B. bei geburt 15.01.08 - elternzeit nehme ich erst ab 15.03. 1 jahr und ich komme am 15.03.09 im 2. elternzeitjahr wieder teilzeit arbeiten ? sorry, aber es ist schon schwierig für mein verständnis *lächel*, erneuter gruss von nicole


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Hallöle... die 8 Wochen "Mutterschtz" zählen zur Elternzeit.... Ergo, sollte das Lütt am 15.01.08 geboren werden und Du würdest 3 Jahre nehmen, müsstest Du am 15.01.11 wieder mit der Arbeit anfangen... also am 3. Geburtstag des Lütten.... LG Peeka, die allerdings weiß, daß Du das anders gestalten möchtest... aber die 2 Monate gibt es nicht "noch dazu"... man bekommt insgesamt nur 3 Jahre


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deswegen war/bin ich ja irritiert weil frau bader meinte "Hallo, Sie haben doch Gestaltungsfreiheit. Nehmen Sie EZ bis einschließlich den ersten Geb.", gestaltungsfreiheit 1 tag !?


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...du gestaltungsfreiheit innerhalb der 3 jahre hast. wenn du weniger als 3 jahre elternzeit nimmst, kannst du dir jedes x-beliebige datum aussuchen. du kannst auch bis zum 31.03.08 zu hause bleiben und dann teilzeit arbeiten. nimmst du also weniger, als 3 jahre elternzeit bist du nicht an den geburtstag deines kindes gebunden. lg two_kids


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...dann passt es ja, hab ja auch vor nur 2 jahre zu nehmen und im 2. wieder teilzeit zu arbeiten. sorry das ich es nicht gleich verstanden hab und danke für eure hilfe, nicole


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