Mitglied inaktiv
hallo, 1)ich möchte gerne meine elternzeit nach der geburt nutzen, das ich dieses schriftlich mitteilen muß weiß ich aber wann muß ich das mitteilen. wenn das baby da ist oder schon vor der geburt? 2)nach dem elterngeld, werde ich dann leistungen vom arbeitsamt erhalten? ich habe vor meinem kranksein vollzeit gearbeitet danke ihnen schonmal für ihre antworten. liebe grüße
Hallo, 1. Schriftl. spätestens 7 Wo. vorher, geht aber erst ab Geburt 2. Das kommt auf den Verdienst des KVs an! Der schuldet vorrangig Unterhalt für Mutter und Kind. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, soweit mir bekannt ist, muß man die EZ dem AG innerhalb von 7 Tagen nach Geburt mitteilen... Ich verstehe aber nicht, wie Du EZ einreichen kannst und dann ALG beantragen wirst?????????? ALG bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt auch zu verfügung steht d.h. Du muß nachweißen, das Dein Kind auch Vollzeit betreut wäre... LG Peeka
Mitglied inaktiv
Eltermzeit muß 7 Wochen vor deren Beginn dem AG gegenüber erklärt werden. Soll diese EZ direkt nach dem MuSchu beginnen, kann sie erst nach Geburt des Kindes mitgeteilt werden, da ja erst dann klar ist, wie lange der MuSchu geht :-) Nach Ende der EZ hast Du Anspruch auf Deinen vorherigen Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen. Wenn Du den nicht mehr antreten kannst musst Du Dich wegen der Gründe mit der Arge unterhalten... Ob Du dann Leistungen beanspruchen kannst, wird sich DANN zeigen. Grundsätzlich will die Arge aber sicher eines wissen: daß die Betreuung Deines Kindes während einer Arbeit sichergestellt ist... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
danke erstmals, ich möchte gerne die 3 jahre elternzeit ausnutzen und dementsprechend auch zu hause bleiben, meine frage war von wem ich dann leistungen nach dem elterngeld erhalte, ich dachte bislang vom arbeitsamt ist das falsch?bin ja festeingestellt in einem altenheim, nach meiner elternzeit werde ich dann meine arbeit wider antreten
Mitglied inaktiv
Du meinst also für das 2 und das 3. Jahr? ALso wenn Du nicht arbeiten gehst kriegste auch kein ALG... Mußt evtl. Sozialhilfe beantragen und der Kindsvater muß Dich auch unterstützen... Solltet Ihr nicht mehr zusammen sein ist er für Dich und das Kind unterhaltspflichtig.... So wie ich es verstehe, bleibt Dir nur der Gang zum Sozialamt... LG Peeka
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