Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bekomme Ende Mai mein erstes Kind. Ich habe vor ein Jahr Elternzeit nach dem Mutterschutz zu nehmen. Also praktisch würde ich wieder arbeiten wollen ab August 2005. Das wäre dann eine etwas krumme Elternzeit. Ab wann beginnt die Zählung, ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz? Und kann man Elternzeit auch so nehmen wie 14 Monate und 10 Tage? Ich gehe davon aus, dass mein Arbeitgeber da verhandlungsbereit ist. Aber wie sieht das gesetzlich aus? Weitere Frage: Ich bin nicht verheiratet, wie bin ich in der Elternzeit krankenversichert? Habe weiter unten gelesen, dass es den Fall gab das Mutter und Kind nicht versichert waren, ohne es zu wissen. Wie kann das sein? Vielen Dank im Voraus Antje


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie zur Zeit pflivhtversichert sind (nicht arbeitslos) kann Sie das nicht treffen. Ansonsten kann man datumsmäßig mit dem Arbeitgeber Beginn (frühstens nach der Mutterschutzfrist) und Ende festhalten. Aber eine Verlängerung geht dann nur mit Zustimmung des AG. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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:-) für die schnelle Antwort. Antje


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