Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe fristgerecht nach der Entbindung ( 20.06.03 ) Elternzeit bis zum 01.März 04 eingereicht, in der Hoffnung meine alte Stelle dann wiederantreten zu können ( habe meinem Chef auch gleich in der 5 SSW gesagt, dass ich auf jeden Fall wiederkomme, habe dies auch schriftlich fixiert !!) ! Nun hat mein Chef meine Stelle allerdings bereits vergeben ( er hat also keine Schwangerschaftsvertretung gesucht, sondern die Nachfolgerin fest angestellt ! ). Ich bekomme nun also nicht mehr meine Stelle, sondern er hat mir was "vergleichbares" angeboten, was aber für mich mit mehr Aufwand ( Fliegen, Übernachtungen ) verbunden ist, was mit meiner Kleinen nicht machbar ist ! Darf er das überhaupt ?? Ich habe unter diesen Umständen überlegt, die Elternzeit nun zu verlängern !! Wie muß ich da vorgehen ? Wie häufig darf ich mich umentscheiden ( 1. Entscheidung war ja, im März wieder zu beginnen ! ) Wenn ich jetzt ein Jahr verlängere, muß ich dann anfangen oder kann ich dann ( falls das Angebot wieder nicht paßt ) nochmals verlängern ?? Also lange Rede, kurzer Sinn : Wie häufig kann ich mich umentscheiden, muß dies immer schriftlich erfolgen, kann ich die Elterzeit unterbrechen ?? Vielleicht können Sie mir ja auch sagen, wo ich genauere Hinweise zum Thema "Elternzeit" finde ?? Mit bestem Dank Kirsten Schütz
Hallo, er muss IHnen den alten oder einen wirklich vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten. Eine Verlängerung ist nur mit seiner Zustimmung möglich. Schauen Sie mal bei www.bmfsfj.de Gruß, NB
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