Anna.Weronika
Guten Tag, mein Arbeitgeber mit Sitz in Berlin (ich bin in Bayern tätig) hat den Firmennamen (die postalische Adresse blieb gleich) geändert. Aus Versehen habe ich meinen Antrag auf Elternzeit an die "alte Firma" adressiert. Der Unterschied besteht nur in einem Wort, das im neuen Firmennamen nicht vorkommt. Der Brief wurde nicht zugestellt. Mein Kind kam am 11.04. (Freitag) zur Welt . Am 17.04. (Donnerstag) habe ich in der Sendungsverfolgung gesehen, dass der Brief nicht zugestellt wurde und am gleichen Tag habe ich den Brief mit korrekter Adresse versendet. Aber die gesetzlich vorgeschriebene Woche ging an diesem Tag zu Ende. Per Email habe ich den Sachverhalt meinem Arbeitgeber kommuniziert. Jetzt nach Ostern erwarte ich eine Antwort. Meine Frage an Sie: wenn mein Arbeitgeber mir die Elternzeit nicht genehmigt, weil der Antrag erst nach dem gesetzlichen Frist eingegangen ist, was soll ich machen, um zu versuchen die Elternzeit zu bekommen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße Anna Weronika
Hallo, nach §16 BEEG ist die Frist 7 Wochen. Die Mutterschutzfristen nach der Geburt sind mindestens 8 Wochen. Liebe Grüße NB
85kathali
Du würdest ja nie und nimmer die komplette Elternzeit verlieren. Das Schlimmste, was passieren könnte wäre ja, dass die Elternzeit erst ein paar Tage später startet. Dann nimmt der Papa (oder wer anders) Urlaub und du arbeitest die paar Tage, fürs Stillen bekommst du die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen. Aber mal ganz ehrlich: falls dein Arbeitgeber dich nicht aus irgendeinem Grund ärgern will und du vorher auch schon angekündigt hast in Elternzeit gehen zu wollen, was hätte er dann davon, dich für die paar Tage anfangen lassen? Und es dürfen ja mit Zustimmung des AGs auch weniger als 7 Wochen sein. Ich hab übrigens den Brief eingescannt per Mail geschickt und dann das Original nochmal auf dem Postweg hinterher gesendet. Vielleicht fürs nächste Mal :-)
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