User-1756024862
Hallo Ich hätte eine Frage wegen Mutterschaftsurlaub und elternzeit.unsere Krankenkasse hat uns gesagt das mir 14 Monate zustehen davon aber schon 2 Monate abgezogen werden für die Mutterschaftsurlaub.kurz gesagt das ich nur Anspruch auf elternzeit 12 Monate habe. Wie ist die Grundlage wirklich? Vielen Dank
Hallo, Mutterschaftsurlaub gibt es nicht. Es gibt Schutzfristen von insgesamt 6 vor + 8/12 Wochen nach der Geburt.In denen erhalten Sie Mutterschaftsgeld (gleiche Höhe wie Lohn). Außerdem kann man bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, also längstens bis zum 3 Geburtstag oder mit Unterbrechungen bis zum 8. Geburtstag. Was die Krankenversicherung gesagt hat ist, dass Sie 12 Monate Anspruch auf Elterngeld haben, wenn Sie ae sind 14 Monate. Monate mit MG-Bezug werden angerechnet. Nachlesen kann man das im BEEG. Liebe Grüße NB
misses-cat
Du musst unterscheiden Elternzeit hat jeder Elternteil drei Jahre, Elterngeld basis haben Eltern zusammen 14 Monate davon muss aber ein Elternteil wenigstens 2 Monate nehmenden Rest können sie unternander aufteilen wie sie wollen, alleinerziehende haben auch 14 Monate Anspruch . Aber jetzt kommt das aber es werden immer wenigstens zwei Monate mit dem Mutterschutz der Mutter verrechnet, somit sind es in deinem Fall noch 12 Monate. Diese 12 Monate kannst du in plus umwandeln dann bekommst du 24 Monate Elterngeld aber nur die Hälfte. Du kannst auch länger Elternzeit nehmen und mit reduzierter Stundenanzahl in Elternzeit dann wieder arbeiten
User-1756024862
Hallo danke für deine Antwort, verstehe ich es richtig wenn ich sag ich nehme insgesamt 1 jahr ez und mein mann nimmt 2 Monate kommen wir auf 14 monaTe und Mutterschutz ca. 8 Wochen zählt nicht dazu? Mein Plan ist 12 Monate ez zu nehmen und dann wieder vz wieder zurück nach mir nimmt dann mein mann 2 Monate. Lg
misses-cat
Nein du verstehst es falsch nach den zwei Monaten die mit den Mutterschutz verrechnet werden hast du nur noch 10 Basis Monate Elterngeld, du kannst 12 Monate nach dem Mutterschutz nehmen aber du bekommst nur 10 bezahlt Dein Mann kann die 2 Monate nehmen
User-1756024862
Ok quasi was die kk gesagt hat. Aber was ist wenn ich vollen 12 Monate nehme und mein Mann für sich 2 Monate nehme er ist ja auch berufstätig? Danke
WonderWoman
dann beantragst du eg von der geburt bis 1 tag vor dem 1. geburtstag des kindes und dein mann ab dem 1. geburtstag 2 monate. während der 1. 12 monate bekommt ihr dann eg auf basis deines einkommens (bzw. im muschu das mutterschaftsgeld) und die folgenden 2 monate eg auf basis seines einkommens.
User-1756024862
Ich danke dir wirklich jetzt hab ich es gecheckt werden es dann auch so machen uns geht es darum dass der kleine nicht alleine ist weil wir erst 1.5 j ins Kindergarten schicken möchten und ich kann max 12 Monate nehmen und er auvh nicht viel da er hauptverdiener ist .
WonderWoman
wenn ihr ez nur nehmt wie es eg gibt habt ihr dann aber immer noch 4 monate zu überbrücken, plus die eingewöhnung.
User-1756024862
Wie meinst du es mit 4 Monate? Werden die dann auch bezahlt? Hab so keine Ahnung bei dem Thema sorry :(
WonderWoman
nein, die werden eben nicht bezahlt. wenn ihr die elternzeit genau so nehmt wie sie bezahlt wird - also 12 monate du und im anschluss 2 monate dein mann - seid ihr genau 14 monate mit dem kind daheim. danach müsst ihr beide wieder vz arbeiten. wenn das kind aber erst mit 18 monaten (= 1,5 Jahren) in die kita soll, was macht ihr dann von monat 15 bis monat 18? und wenn nach dem 18. monat die kita beginnen soll, braucht ihr ja auch noch zeit für die eingewöhnung, wo das kind stufenweise nur wenige stunden in der kita bleiben kann. einer von euch kann natürlich von monat 15 bis monat 20/21 ez nehmen, aber dann ohne eg. und beachtet: man legt mit der 1. meldung die ez für 2 jahre fest. du kannst also nicht nach monat 12 sagen: oh je, das war mir aber zu kurz, ich bleibe jetzt doch lieber noch eine weile länger in ez.
Sternenschnuppe
Nein. Das bezahlt keiner 18 Monate. Wenn ihr das Kind erst mit 18 Monaten betreuen lassen möchtet, dann müsst ihr das selbst finanzieren. Anspruch auf Betreuung gibt es ab dem ersten Geburtstag. Dann kannst Du Vollzeit zurück und der Vater macht in seinen zwei Monaten die Eingewöhnung.
User-1756024862
Danke ihr lieben:)
MamaausM
Du willst 18 Monate dein Kind nicht in betreuung geben aber nach 12 Monaten wieder arbeiten, weil dein Partner dann 2 Monate Elternzeit nimmt. Bleiben 4 Monate die keiner das Kind betreuen würde. Du nimmst 12 Monate elterngeld und dein Mann 2 Monate ab Monat 13. Dann habt ihr das maximale elterngeld verbraucht. Du musst nämlich trotz Bezug von Mutterschaftsgeld elterngeld ab Geburt beantragen! Das Geld wird zwar verrechnet, da kommst du nicht drum rum. Elternzeit ist davon anders. Da hat jeder 3 Jahre. Halt die restliche Zeit unbezahlt oder in Teilzeit in EZ. Max 32 Std wären das. Du musst dich beim ersten Antrag auf ez auf 2 Jahre festlegen. Das bedeutet: du meldest nur 1 Jahr [,1 Tag vorm ersten geb] und merkst dann, es geht nicht. Braucht dein AG das nicht genehmigen und du musst wieder arbeiten
Ani123
Es gibt 14 Monate Basis-EG. Davon kann ein Elternteil max. 12 Monate nehmen; das andere Elternteil muss mind. 2 Monate nehmen. Nur 1 Monat dürfen beide Elternteile zeitgleich EG beziehen. Bei EGplus wird aus 1 Monat Basis-EG gleich 2 Monate EGplus. Das EG halbiert sich. Zusätzlich zum Basis-EG bzw. EGplus besteht die Möglichkeit auf Partnerschaftsmonate. In den Monaten arbeiten beide Elternteile TZ in EZ zwischen 24 bis 32 Wochenstunden. Die Monate müssen spätestens im 15. Lebensmonat beginnen. Während der EZ darf bis zu 32 Wochenstunden TZ in EZ gearbeitet werden. Das Gehalt wird mit dem EG verrechnet. In der Regel lohnt such TZ in EZ wenn EGplus oder gar kein EG mehr bezogen wird. Jedes Elternteil kann pro Kind 3 Jahre EZ bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Die EZ muss nicht am Stück genommen werden. Mit der ersten Meldung legt sich das Elternteil für die ersten 2 Jahre fest. Das bedeutet, wenn z. B. nur 1 Jahr EZ genommen wird und verlängert werden soll geht das nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Werden 2 Jahre EZ gemeldet werden und um das 3. Jahr verlängert wird, geht das ohne Zustimmung. Während der EZ kann TZ in EZ gearbeitet werden. Sie möchten 12 Monate EG beziehen und zeitgleich EZ melden. Mit dem 1. Geburtstag möchten Sie wieder VZ arbeiten. Ihr Partner möchte ab dem 1. Geburtstag (13. Monat) für 2 Monate EG beziehen und EZ melden. Bedenken Sie, dass sie sich mit der ersten Meldung für die ersten 2 Jahre festlegen. Um bis zum 18. Monat das Kind zu betreuen wäre z. B. eine Option, so wie sie es planen und danach die Partnerschaftsmonate. Bedenken sie, dass sie in der Zeit wenig zu zweit zu Hause sein werden, weil sie gegensätzlich arbeiten werden. Andererseits können sie damit ihr Kind weiter zu Hause betreuen. Ab dem 1. Geburtstag hat das Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Denken sie daran, auch wenn die Betreuung erst mit 18 Monaten beginnen soll, rechtzeitig anzumelden. Vorrangig startet die Betreuung zu August. Im laufenden Jahr einen Betreuungsplatz zu bekommen ist schwierig. Je nachdem wann ihr Kind zur Welt kommt kann es sein, dass das Kind im August nicht 18 Monate ist sondern jünger oder älter. Wenn älter müssen sie die Zeit bis dahin überbrücken. Wenn jünger können sie z. B. mit der Kita besprechen, dass ihr Kind als Letztes eingewöhnt wird. Zahlen werden sie den Platz ab August. Vielleicht wird aus Kulanz das Essensgeld verzichtet, was kein Muss ist.
User-1756024862
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort
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