Ligo97
Hallo 😊 Ich versuche es kurz und knapp zu halten. Momentan bin ich in Elternzeit mit meinem ersten Sohn. Mein Sohn wird am 11. Dezember 1 Jahr. Ich habe Elterngeld bezogen für 1 Jahr (dh. Dieses läuft jetzt sozusagen aus). Elternzeit habe ich 2 Jahre genommen. Ich habe vor nächstes Jahr einen Minijob anzunehmen. Mein Arbeitsvertrag vor der Schwangerschaft ruht sozusagen. Ich habe im Krankehaus auf Schicht gearbeitet und daher ist es wahrscheinlich nicht möglich genau diese Stelle die nächsten Jahre anzutreten. 1. Frage: Kann ich ohne Probleme auf ein 3 Jahr Elternzeit gehen ? 2. Was wäre wenn ich jetzt nochmal schwanger werden würde? Was würde mir als Elterngeld zustehen wenn ich noch in Elternzeit sein würde mit einem Minijob?
Ani123
1) Ja unter Einhaltung der Frist (7 Wochen bei Kind unter 3 Jahre). 2) Das EG wird an den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet. Sollte der Mutterschutz bis zum 2. Geburtstag beginnen würden noch Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes mit einfließen. In ihrem Fall können sie wg. EG-Bezug des 1. Kindes 12 Monate vom 1. Kind ausklammern lassen. (Hätten sie mind. 14 Monate EG bezogen wären es 14 Monate gewesen.) Beginnt der Mutterschutz nach dem 2. Geburtstag des 1. Kindes und sie arbeiten ab dem 1. Geburtstag auf Minijobbasis, dann wird das zur Berechnung genommen. Mit Minijob wird es ca. 350 € EG geben + Geschwisterbonus (mind. 75 €, max. 10 % vom EG). Arbeiten sie nicht bekommen sie den Mindestsatz von 300 € EG + Geschwisterbonus.
Ani123
Um einen Minijob ausüben zu dürfen welcher nicht beim jetzigen Arbeitgeber ist brauchen sie die Zustimmung ihres jetzigen Arbeitgebers. Achten sie darauf, dass der Zusatzvertrag auf TZ in EZ befristet ist, damit ihr Hauptvertrag weiter ruht.
Ligo97
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Eines verstehe ich tatsächlich noch nicht. Wenn ich vor dem 2. Geburtstag meines ersten Kindes sozusagen im Mutterschutz mit dem 2. Kind bin , was würde mir zu stehen? Ich beziehe ja sozusagen nächstes Jahr Kein EG mehr sondern würde wahrscheinlich in ein Minijob starten ?
misses-cat
Es werden nur die Monate ausgeklammert hast wo du Elterngeld bezogen hast in deinem Fall 12 Monate, bei Elterngeld plus wären es 14 Monate . Jeder Monat danach zählt wieder bis die 12 Monate voll sind, also würde, wenigstens zum Teil der Minijob mit gezählt werden.
Ligo97
Okay und was wäre wenn ich jetzt schwanger werden würde und in EZ bin. Was steht mir dann im Mutterschutz zu ?
MamaausM
Für das elterngeld sind die 12 Monate vor Mutterschutz relevant. Sind da Monate mit elterngeld eines älteren Kindes werden die ausgeklammert und durch frühere lohnabrechnungen ersetzt. Das geht aber höchstens bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Monate mit Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert. Das zweite Kind muss in Lebensmonat 14 des älteren geboren werden _ dann gibt es das gleiche elterngeld.
misses-cat
Dann beendest du zum neuen Mutterschutz die laufende Elternzeit und bekommst die gleichen Leistungen sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt wie bei Kind 1 Mehr gibt es nicht solange du nicht arbeitest also in den Monaten bis der neue Mutterschutz läuft
misses-cat
Ach so Elterngeld wäre halt weniger du hättest ein paar Nullrunden Wegen arbeiten mit Kind in Schicht Google mal ob es bei euch in der Gegend sogenannte flexteams von Häusern gibt, da kann man oft in Elternzeit oder auch danach Teilzeit arbeiten und kann die Arbeitszeiten anpassen Mache ich auch
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