Miriam2.0
Guten Abend Frau Bader, mein Partner und ich haben uns entschieden, dass wir die Elternzeit wie folgt aufteilen wollen. Zuerst bleibe ich 1,5 Jahre mit dem Baby daheim, danach geht mein Partner 1 Jahr in Elternzeit. Allerdings möchte mein Partner auch die ersten 4 Wochen nach der Geburt bei uns zu Hause bleiben. Nun habe ich gelesen, dass der Elternzeit"antrag" beim Arbeitgeber einen Zeitraum von 2 Jahren abdecken muss. Das würde bedeuten, dass mein Partner, wenn er die Elternzeit für die ersten vier Wochen nach der Geburt bei seinem AG anmeldet, er auch gleich mitteilen muss, dass er 1,5 Jahre später nochmal für 1 Jahr Elternzeit nehmen wird!? Nun ist es ja aber so, dass Kündigungsschutz nur 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit für meinen Partner besteht. Dies würde bedeuten, dass mein Partner zwar verpflichtet ist, bereits jetzt anzumelden, dass er in 1,5 Jahren (nochmal) in Elternzeit geht, aber dann bis 8 Wochen vor Beginn des zweiten Zeitabschnitts jederzeit gekündigt werden könnte, wenn der AG ja das Wissen hat, dass mein Partner bald für längere Zeit weg sein will. Hab ich hier wirklich alles richtig verstanden oder gibt es hier noch andere Möglichkeiten? Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung. Viele Grüße Miriam
Hallo, er muss in den ersten 14 Lebensmonate mind 2 Monate EZ nehmen, dann geht es klar. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Hast du richtig verstanden - ABER, wenn dein Partner EG beziehen möchte, muss er mdst. 2 Lebensmonate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes nehmen. Sonst hat er zwar EZ, aber kein EG.
Miriam2.0
Hm, das wirft ja eine neue Frage auf. Wenn er den ersten Monat ohne EG daheim bleiben will, weil wir‘s so geplant hatten, dass er von Monat 18.-30. dann EG bezieht, das klappt dann nicht? Weil er in den ersten 14 Monaten nicht mindestens 2 Monate EZ hatte?
misses-cat
Ihr habt zusammen nur 14 Monate Elterngeld , zwei werden wenigstens immer mit deinem Mutterschutz verrechnet manchmal auch drei, bleiben zwei die er nehmen muss ( oder ihr lasst sie verfallen du kannst sie nicht übernehmen das geht Nur bei alleinerziehenden) dann bleiben noch zehn bzw 9 die ihr untereinander aufteilen könnt wie ihr wollt. Das war jetzt Basis Elterngeld bei plus habt ihr die doppelte Menge aber es wird nur das halbe Geld ausgezahlt. Dann gibt es noch die Partnermonate da müssen beide zeitgleich Teilzeit in Elternzeit machen ( ich meine jeder wenigstens 25 Stunden ) um eine gewisse Zeit elterngeld plus zu beziehen So wie es sich anhört habt ihr gar keine Ahnung und solltet euch an eine Beratung vor Ort wenden und bei der Caritas
Miriam2.0
Ganz ahnungslos sind wir nicht! (Ist nicht unser erstes Kind) Ich denk nur, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe: Wir planen ausschließlich mit Elterngeld-PLUS. Und da war meine Frage jetzt, ob mein Partner trotzdem in den ersten 14 LM des Kindes 2 Monate EZ machen muss, damit Anspruch auf EG-PLUS (das er dann ausschließlich in den LM 19-26 beziehen will) besteht?
Mitglied inaktiv
Ab 14. Lebensmonat muss mind einer von euch EG plus beziehen.... Nahtlos!
Mitglied inaktiv
Ihr habt zusammen nur 14 Monate Anspruch auf Basis Elterngeld.... Du kannst 12 Monate nehmen (die Monate mit Mutterschaftsgeld zwingend Basis - Rest dann EG plus) und dein Mann muss 2 Monate Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten nehmen. Dann ab 15. Lebensmonat muss einer wenigstens EG plus beziehen. 1 Basis Monat kann in 2 EG plus Monate geteilt werden. Dann habt ihr theoretisch 26 egplus Monate und 2 Basis. Wenn Mutterschutz bis in 3. Monat reicht habt ihr nur 25 Monate zum verteilen
Dojii
Zusammen habt ihr 14 Monate Basiselterngeld (oder eben 28 Monate Elterngeld Plus). Durch den Mutterschutz verbrauchst du im Normalfall 2 Monate Basiselterngeld. Wenn du 1,5 Jahre zuhause bleiben willst und dabei Elterngeld Plus beziehen willst, würdest du 18 Monate benötigen - zwei Monate als Basiselterngeld und dann 16 Monate mit Elterngeld Plus. Damit hättest du 20 eurer 28 Plus Monate verbraucht und dein Mann könnte genau die 8 Monate Elterngeld Plus nutzen die er vom 19. bis 26 Monat nehmen will. Das passt alles perfekt. Nur ist er eben zwischen den beiden Abschnitten nicht kündigungsgeschützt. Das ist das "Risiko", das er eingehen muss.
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