Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt

Frage: Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt

Anna0412

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Guten Tag Frau Bader, mein Sohn wurde letztes Jahr im Sommer geboren. Eigentlich hätte ich Elternzeit bis März 2022. Also 1,5 Jahre. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt gefragt ob ich denn im Dezember schon wieder anfangen könnte zu arbeiten. Das heißt ich hätte ja noch 3 Monate zu gut. Elterngeld habe ich auf ein Jahr bekommen. Die restliche Elternzeit würde ich gerne noch in den ersten 3 Lebensjahren meines Sohnes nehmen. Muss ich dem Arbeitgeber jetzt mitteilen das ich die restlichen 3 Monate Elternzeit noch nehmen möchte und wann? Also quasi ihm sagen das ich mir die verbleibende Elternzeit aufheben möchte. Und muss er mir diese in den ersten 3 Jahren genehmigen (natürlich mit Einhaltung der 7-Wochen Frist) auch wenn ich es ihm jetzt noch nicht sage? Oder muss ich jetzt schon ankündigen das ich die verbliebene Elternzeit nehmen möchte? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die Elternzeit einvernehmlich vorzeitig beenden. Wenn Sie den Rest der Elternzeit nach dem dritten Geburtstag nehmen wollen, ist dies unproblematisch möglich. Der Arbeitgeber hat kein Widerspruchsrecht, man kann bis zu 24 Monaten übertragen. Liebe Grüße NB


Suomi

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Der AG muss es genehmigen, wenn Du nochmal EZ nehmen willst. Da du weniger als 2 Jahre genommen hast, bedarf es einer Zustimmung des AG bei einer erneuten EZ.


Anna0412

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Also muss ich die Elternzeit jetzt schriftlich beenden und mir die verbleibende Zeit aufheben? Die 3 verbleibenden Monate muss er mir aber genehmigen oder? Oder mit welchen Gründen könnte er mir diese verwehren?


KielSprotte

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Nein, muss er nicht. Du mußt dich mit der ersten Mitteilung für die ersten 24 Lebensmonate deines Kindes festlegen. Änderungen für diesen Zeitraum muss der AG genehmigen - oder kann sie eben auch ablehnen.


Felica

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Meine Frage, warum arbeitest du nicht innerhalb der EZ? Und schaust erst einmal wie es klappt. Bis zu 30 Std die Woche darfst du das nämlich. Deutlicher Vorteil, du bist flexibler und wenn es nicht klappt kannst du wieder komplett daheim bleiben. Und der AG darf dir nicht so einfach kündigen.


Anna0412

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Tatsächlich habe ich darüber überhaupt nicht nachgedacht. Dafür ist es jetzt wahrscheinlich zu spät. Fange ja in ein paar Wochen schon an. Die Dame bei uns auf der Elterngeldstelle hat mir leider überhaupt nicht weitergeholfen. Ich dachte immer das man pro Kind 3 Jahre Elternzeit in 3 Zeitabschnitten zur Verfügung hat oder nicht? Blicke da nicht durch.


Felica

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Zu spät ist es nicht. Einfach mit dem AG sprechen. Immerhin kommst du ihm ja entgegen.


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