Lillebror87
Hallo Frau Bader, ich habe für unseren erstgeborenen Sohn (2017)klassisch 1 Jahr Elternzeit genommen. Nun würden wir als Elternpaar nächstes Jahr vor seiner Einschulung gern noch 1-2 Monate Elternzeit für das Kind nehmen, genug Monate haben wir ja sozusagen noch übrig und er ist dann 6 Jahre alt. Meine Frage ist nur, dürfen wir überhaupt zeitgleich die restliche Elternzeit für ein Kind nehmen oder darf immer nur ein Elternteil Elternzeit nehmen und der andere muss arbeiten gehen? Danke im Voraus für die Antwort, L.
Hallo, jedes Elternteil kann noch 24 Mo. für den Sohn nehmen. Dies auch parallel und auch ohne Zustimmung des AG. Sie erhalten in dieser Zeit nur keine Leistungen. Liebe Grüße NB
mellomania
Natürlich geht das zeitgleich. Ihr habt dann halt keinen verdienst. Jeder von euch hat Anspruch auf 3 Jahre. Bis zu 24 Monate können über den 3. Geburtstag geschoben werden. Alle Reste müssen spätestens 1 Tag vor dem 8. Geburtstag enden. Wie ihr das nehmt ist völlig egal. Meldefrist jetzt 13 Wochen vor Beginn, da Kind über 3
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