Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit-Wiederkehr Arbeit

Frage: Elternzeit-Wiederkehr Arbeit

SonneMondSterne

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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit ist nun bald vorbei und es geht wieder ins Berufsleben. Nun ist die Frage wohin ich komme. Ich würde gern in eine bestimmte Abteilung, diese ist aber komplett besetzt. Habe ich ein Anrecht darauf dort eine Stelle zu bekommen? Dafür müsste wahrscheinlich eine/einer in eine andere Abteilung. Ich müsste demnächst zum Gespräch u weiß nicht ob es was bringt ob ich den Wunsch äußere. Danke für die Info! Lg SonneMondSterne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf den alten Arbeitsplatz oder einen vergleichbaren laut Arbeitsvertrag. Ausscuhen dürfen Sie sich den Arbeitsplatz nicht. Liebe Grüße NB


Suomi

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Warst Du denn vorher schon in der Abteilung? Und was steht im Arbeitsvertrag zu Deiner Arbeitsstelle?


SonneMondSterne

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Hallo Suomi, Nein ich war vorher in einer anderen Abteilung. Da ist aber wieder jemand eingestellt worden und 2 Personen werden da nicht benötigt. Im Vertrag steht dazu nichts. Lg


Mitglied inaktiv

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Du hast keinen Anspruch auf deinen Wunsch Arbeitsplatz.


SonneMondSterne

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Hallo, Es wäre ja ein gleichwertiger Platz nur in einer anderen Abteilung. Nur da müsste jemand anderes dafür die Abteilung wechseln.


Mitglied inaktiv

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Wie stellt du dir das vor.... Würdest du deinen Platz räumen, wenn eine Kollegin aus der Elternzeit kommt und deinen Arbeitsplatz haben möchte?


Suomi

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Anspruch darauf besteht ja trotzdem nicht auch wenn er gleichwertig ist. Es muss eben ein gleichwertiger sein, welcher genau kann der AG bestimmen, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Du kannst natürlich Deinen Wunsch äußern.


SonneMondSterne

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Vielleicht mache ich ja die Arbeit besser als die ein oder andere in der Abteilung . Ich habe studiert u die anderen nicht. Ich arbeite wieder voll, die ein oder andere nicht. Na mal schauen wie ich es mache. Es gibt 3 stellen die ich besetzen könnte aber die möchte ich nicht.


Mitglied inaktiv

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Diese Feststellung wer für welche stelle besser geeignet ist, obliegt dir aber nicht. Wenn er dich auf einen "ungeliebten" Arbeitsplatz versetzt, kannst du es kaum verhindern


Feuerschweifin

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Wenn du keine der drei angebotenen Stellen besetzen möchtest, musst du kündigen.


Dreikindmama

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Du bist ganz schön eingebildet. Wenn es dir nicht passt, auf welche Stelle dich dein Arbeitgeber setzt, steht dir frei, zu kündigen. Dich als Kollegin zu haben, stelle ich mir schrecklich vor. Gruß Sylvia


Mitglied inaktiv

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Wow dich möchte ich nicht als Kollegin haben.


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