Didi7890
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal vielen Dank, dass Sie siich hier immer die Zeit nehmen und die Fragen, die hier täglich reinkommen, beantworten. Ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Meine Tochter ist im Juni 2020 geboren und ich habe 2 Jahre EZ bei meinem Arbeitgeber beantragt gehabt. Nun bin ich erneut schwanger. Der ET ist im August 2021 (aktuell 14. SSW). Ich wollte erstmal den letzten Frauenarzttermin abwarten, da ich immer die obligatorischen 12 Wochen gerne abwarte. Nun muss/möchte ich meine erneute Schwangerschaft natürlich meinem AG mitteilen. Ich habe gelesen, dass es möglich ist die Elternzeit für den "neuen" Mutterschutz für Baby 2 zu unterbrechen (oder beende ich diese?). Dies macht doch durchaus Sinn oder? Wie mache ich das am besten? Wann muss ich das dazugehörige Schreiben meinem Arbeitgeber übersenden und was muss da drinstehen? Reicht es erstmal wenn ich dem AG erstmal dann mitteile, dass ich schwanger bin und dann ein Schreiben mit den dazugehörigen Formalien, die wahrscheinlich erforderlich sind, zuschicke? Ebenfalls frage ich mich, was wäre, wenn mit Baby 2 was passieren sollte und ich dann meine Elternzeit unterbrochen habe. Nicht dass ich dann direkt wieder arbeiten gehen müsste. Denn dann würde ich wollen, dass meine "alte" Elternzeit wieder läuft... Bzgl des Elterngeldes würde ich einfach mit der Elterngeldstelle telefonieren, da ich hier auch nicht genau weiß, wie sich das dann mit dem Mutterschaftsgeld und dem Elterngeld verhält. Fragen über Fragen. Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Mühe! Viele Grüße und einen schönen Wochenstart!
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Ganz ruhig Blut. Du solltest deine lfd Elternzeit zu einem Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Nur so lebt dein alter Vertrag auf und daraus dann das Mutterschaftsgeld Zum EG müsste man wissen, wie lange du Elterngeld beziehst, also Basis 12 Monate oder EG plus... Ist nämlich im bezugzeitraum für das neue Elterngeld Elterngeld von einem anderen Kind, wird das nämlich ausgeklammert und durch frühere Löhnabrechnung ersetzt. Das wird aber längstens bis zum 14. Lebensmonat gemacht. Alles danach zählt mit 0€ rein. Monate mit Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert. Ninja sollte was mit dem neuen baby was pasdie, hast du ja auch evtl Mutterschutz, dann brauchst du ja nicht arbeiten. Und die EZ ist ja nicht verloren.
Didi7890
Erst einmal vielen Dank für deine Antwort! Bisher hab ich so geplant, ich bis einschl. des 10. LM EG Basis und von 11-14 LM EG Plus beziehen wollte ( das war natürlich der Plan ohne Schwangerschaft ;-)). Jetzt hab ich schon überlegt, ob es Sinn macht, die 12 Monate komplett EG Basis zu nehmen, da ich ja dann wieder Mutterschutzgeld beziehen würde, richtig? Dann müsste doch automatisch mein Gehalt vor Baby 1 wieder zählen oder?
Mitglied inaktiv
Wenn du 12 Monate Basis wählst, werden alle Monate ausgeklammert. Im Juli beginnt ja schon der neue Mutterschutz im Juni das letzte Elterngeld. Machst du EG plus verschenkt ihr Elterngeld. Elterngeld wird ja mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Geschwister bonus kommt noch dazu, bis Kind 1 3 Jahre alt ist. Das gibt das gleiche Elterngeld wie jetzt. + bonus
Didi7890
Also ich hab gerade mal nachgerechnet. Meine Tochter ist am 17.06.20 geboren. ET von Baby 2 wäre am 02.08.21 --> Bedeutet MuSchu geht bereits am 21.06.21 los. Müsste ja dann so passen wie du sagst - DANKE!
Mitglied inaktiv
Jup passt.... Perfektes timing Und alles Gute euch.
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