Guten Tag Frau Bader,
Wenn ich mein 3. Jahr Elternzeit wegen erneutem Mutterschutz vorzeitig beende, verfällt dann der Rest der Elternzeit, oder habe ich nachher noch einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
von
Heumarkt
am 25.08.2017, 09:22
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden
Hallo,
bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo, wann das Kind 1 geboren ist
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2017
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden
Wenn Du ihn dir nicht übertragen lässt - ja dann verfällt er sobald das Kind 3 Jahre wird. Du musst also aktiv darauf hinweisen das du dir diese Zeit für später absichern möchtest.
Mitglied inaktiv - 25.08.2017, 15:31