Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin gelernte Arzthelferin, aber seit Juli 1999 in Elternzeit, da ich während der Elternzeit unserer 1. Kindes wieder schwanger wurde. Nun wird unsere Tochter am 05.09. dieses Jahr 3 Jahre alt, und meine Elternzeit wäre damit beendet! Am Montag rief ich meinen Chef an, und fragte ihn, ob es möglich wäre, ab September dann wieder Halbtags bei ihm zu arbeiten (vor der EZ Vollzeit). Er bat sich Bedenkzeit bis heute aus, und als ich vorhin anrief, bekam ich die Antwort, das Haltags z.Z. aufgrund der Wirtschaftslage nicht möglich wäre, ich aber auf 400-Euro-Basis wieder zurückkommen könnte! Er würde mich für 2 Vormittage á 5 Stunden dann wieder einstellen. Nun weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob ich das machen soll...Können mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, evtl. durch/beim Arbeitslosengeld? Die andere Sache ist, das mein Mann seit 01.01. diesen Jahres selbsständig ist, und ich spätenstens in 1-2 Jahren für ihn arbeiten werde, wenn alles gut läuft... Z.Z. arbeite ich in einem Minijob, der allerdings befristet bis zum 30.06.04 ist, da ich dann meinem AG ja eigentlich wieder zur Verfügung stehen wollte (wenn auch halbtags) Muß ich jetzt den angebotenen Minijob von meinem Chef annehmen? Mit freundlichen Grüßen A.B.
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Sie haben natürlich die Möglichkeit, einen geringfügigne JOb anzunehmen. Aber klären Sie vorher die Frage der KK! Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
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Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
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Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
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