Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin gelernte Arzthelferin, aber seit Juli 1999 in Elternzeit, da ich während der Elternzeit unserer 1. Kindes wieder schwanger wurde. Nun wird unsere Tochter am 05.09. dieses Jahr 3 Jahre alt, und meine Elternzeit wäre damit beendet! Am Montag rief ich meinen Chef an, und fragte ihn, ob es möglich wäre, ab September dann wieder Halbtags bei ihm zu arbeiten (vor der EZ Vollzeit). Er bat sich Bedenkzeit bis heute aus, und als ich vorhin anrief, bekam ich die Antwort, das Haltags z.Z. aufgrund der Wirtschaftslage nicht möglich wäre, ich aber auf 400-Euro-Basis wieder zurückkommen könnte! Er würde mich für 2 Vormittage á 5 Stunden dann wieder einstellen. Nun weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob ich das machen soll...Können mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, evtl. durch/beim Arbeitslosengeld? Die andere Sache ist, das mein Mann seit 01.01. diesen Jahres selbsständig ist, und ich spätenstens in 1-2 Jahren für ihn arbeiten werde, wenn alles gut läuft... Z.Z. arbeite ich in einem Minijob, der allerdings befristet bis zum 30.06.04 ist, da ich dann meinem AG ja eigentlich wieder zur Verfügung stehen wollte (wenn auch halbtags) Muß ich jetzt den angebotenen Minijob von meinem Chef annehmen? Mit freundlichen Grüßen A.B.
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Sie haben natürlich die Möglichkeit, einen geringfügigne JOb anzunehmen. Aber klären Sie vorher die Frage der KK! Gruß, NB
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